Business Development Companies – Investitionen in den US-Mittelstand
Über Dividendenchancen, Risiken und Ertragsversteuerung bei BDC-Investments
Wer ein Stück vom Kuchen der boomenden kleinen und mittelständischen Unternehmen in den USA abhaben wollte, musste bis vor einiger Zeit institutioneller Anleger sein (oder über ein absurdes Vermögen verfügen).
Doch der Finanzmarkt hat den Bedarf erkannt und ein spannendes Segment geschaffen: Wer in Business Development Companies (BDCs) investiert, kann mit fetten Renditen rechnen. Die Krux: Man muss (wie immer) dazu auch einen ganzen Batzen an Risiken in Kauf nehmen.
Wer sich aber auskennt, profitiert u.a. von einigen steuerlichen Besonderheiten, die das Investment umso attraktiver machen. Daher könnten BDCs für den einen oder anderen von euch vielleicht einen Blick wert sein. Ich selber halte übrigens schon eine Weile Aktien der BDCs Prospect Capital und Main Street Capital. Da kommt bestimmt in absehbarer Zeit noch etwas dazu.
Buchautor Luis Pazos (bekannt durch seine Werke „Bargeld statt Buchgewinn“* und „Geldanlage in REITs“*) – u. a. Leiter von Hochdividenden-Intensivseminaren und unangefochtene Hochdividenden-Koryphäe – hat sich dem Thema angenommen und beleuchtet in diesem Gastartikel nicht nur die geschichtlichen Hintergründe, sondern dröselt die Bestandteile genau auf und erklärt, was man prinzipiell beachten sollte, wenn man sich an diese, hierzulande fast noch unbekannte, Sonderform der Dividendeninvestments heranwagen will.
Daher lasse ich nun Luis zu Wort kommen, auf dass er einen der wenigen verbliebenen weißen Flecken auf der Investment-Landkarte der deutschen Privatinvestoren aufdeckt!
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Beteiligungsgesellschaften=Heuschrecken?
Seit vor über 300 Jahren der spanische Geschäftsmann und Schriftsteller Joseph de la Vega in seinem Buch „Confusión de confusiones“ (deutsch: „Die Verwirrung der Verwirrungen“) das Treiben an der Amsterdamer Börse mit südamerikanischen Stier- und Bärenkämpfen verglich, ist die Tierwelt aus dem Finanzdschungel nicht mehr wegzudenken.
Unter all den possierlichen Tieren im „Börsenzoo“ (André Kostolany) genießt eines zweifellos einen miesen Ruf: Die Heuschrecke. Bereits Anfang der 2000er Jahre kam die Metapher für Private Equity respektive Beteiligungsunternehmen auf. Berühmt hat sie dann im April 2005 der damalige SPD-Vorsitzende Franz Müntefering gemacht, der so seinem Unmut über den Verkauf der Firma Grohe von einem Finanzinvestor an ein Konsortium Ausdruck verlieh.
Warum Private Equity?
Doch wie in der Natur erfüllen Heuschrecken auch in der Ökonomie ihren Zweck. So schreibt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2005/2006, in der dem „Insekt“ sogar ein ganzes Unterkapitel gewidmet ist, folgendes: „Empirische Untersuchungen über die Auswirkungen von Private Equity, die für verschiedene Länder vorliegen, zeigen mehrheitlich, dass Private-Equity-finanzierte Unternehmen − verglichen mit ähnlichen, anderweitig finanzierten Unternehmen − überdurchschnittlich wachsen, mehr Arbeitsplätze schaffen, und einen höheren Anteil von F&E-Investitionen aufweisen.“
Frühzeitig erkannt und kultiviert wurde das Potenzial privaten Beteiligungskapitals hingegen in den USA. Um dieses auf eine breite Basis zu stellen und sowohl Unternehmen als auch Anlegern Chancen zu eröffnen und Risiken zu streuen, wurde dort ein börsennotiertes, transparentes und reguliertes Instrument geschaffen, die Business Development Company (BDC). Sie machten das Segment, welches zuvor nur institutionellen oder sehr vermögenden Investoren offen stand, für Kleinanleger zugänglich.
Im Gegensatz dazu dominieren in Deutschland geschlossene Private-Equity-Fonds den Markt, die aufgrund ihrer Intransparenz und Kostenstruktur sowie mangelnder Handelbarkeit kaum positiv zur Heuschreckendebatte beitragen dürften. Richten wir unseren Blick daher auf die andere Seite des Atlantiks und schauen uns die wesentlichen Charakteristika dieser hierzulande so gut wie unbekannten Wertpapiergattung an.
Was sind BDCs?
Bei der BDC handelt es sich um eine gesetzlich normierte und reglementierte Form börsennotierter Beteiligungs- und Sanierungsgesellschaften in den USA.
Gleichwohl setzt das Aufsichtsrecht punktuelle und dafür klare Rahmenbedingungen, ohne das Geschäftsmodell bürokratisch zu ersticken. BDCs vergeben sowohl Eigen- als auch Fremdkapital an kleine und mittlere Unternehmen in den Vereinigten Staaten, optional ergänzt um eine aktive Förderung und Unterstützung ihrer operativen Aktivitäten.
Am ehesten zu vergleichen sind sie einer Mischung aus Unternehmensberatung und Firmenkreditinstitut, wenngleich sie keine Banklizenz benötigen. Ihre Existenz verdanken sie einem bald vierzig Jahre alten Bundesgesetz, mit dem das bestehende US-amerikanische Aktienrecht seinerzeit modifiziert wurde.
Seit wann gibt es BDCs?
Zuvor war es nämlich kleinen und mittleren Unternehmen nur eingeschränkt möglich, sich außerbörslich zu refinanzieren. Grund dafür sind die Auflagen, die der Investment Company Act of 1940 hinsichtlich der Anzahl möglicher Eigen- und Fremdkapitalgeber auferlegte. So verbot es dieses bis heute bedeutende Börsen- und Aktiengesetz der Vereinigten Staaten den Unternehmen, Wertpapiere an mehr als einhundert wirtschaftlich berechtigte Personen auszugeben, sei es nun direkt oder indirekt.
Damit waren faktisch alle Kapitalanlagegesellschaften mit breiter Publikumsbeteiligung von jeglicher Beteiligungsmöglichkeit in diesem Segment abgeschnitten und die Finanzierung über klassische (Bank-)Kredite oder institutionelle Anleger beziehungsweise Kleingruppen vermögender Privatinvestoren in der Regel unumgänglich.
Insbesondere Private-Equity- sowie Venture-Capital-Gesellschaften, die ja per Definition außerbörsliches Beteiligungskapital bereitstellen, machten in den 1970er Jahren – es war die Zeit der Stagflation, also einer wirtschaftlichen Rezession bei gleichzeitig steigenden Inflationsraten und damit eine Phase des Anlagenotstandes – die Mitglieder des US-Kongresses auf die mangelnden Beteiligungsmöglichkeiten an kleinen und mittleren Unternehmen ohne Börsennotierung beziehungsweise umgekehrt deren einseitige Abhängigkeit von wenigen großen Kapitalgebern aufmerksam.
Im Jahr 1980 erließ der US-Kongress mit dem sogenannten Small Business Investment Incentive Act die rechtliche Basis für die Gründung und den Betrieb von BDCs. Aktienrechtlich werden diese seitdem als Sonderform eines börsennotierten, geschlossenen Fonds (Closed-end Fund, CEF) klassifiziert.
In welchen Ländern gibt es BDCs?
BDCs gibt es in dieser Form ausschließlich in den Vereinigten Staaten. Im Gegensatz zu den exakt zwanzig Jahre früher ebenfalls in den USA erstmals gesetzlich kodifizierten Real Estate Investment Trusts (REITs), der mittlerweile in knapp vierzig Ländern verbreiteten Form börsennotierter Beteiligungsgesellschaften aus dem Immobiliensektor, fand die BDC keine weltweite Verbreitung. Das mag auch an dem recht speziellen Kontext liegen, in den die BDC eingebettet ist.
Wie zuvor erwähnt handelt es sich bei der BDC um die Sonderform eines CEFs. Dieser ist ebenfalls eine US-amerikanische Spezialität in Abgrenzung zum „mutual fund“, der weitestgehend den auch in Deutschland weit verbreiteten offenen Investmentfonds entspricht und dessen Anteile über die jeweilige Kapitalanlagegesellschaft gehandelt werden.
Im Gegensatz dazu werden beim CEF zunächst Fondsanteile bis zu einem vorgegebenen Volumen oder innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums emittiert, anschließend wird der Fonds geschlossen und analog zu einer Aktie an die Börse gebracht. Die emittierende Kapitalanlagegesellschaft, die in der Regel dann auch die Verwaltung des CEF übernimmt, hat anschließend keine Möglichkeit mehr, neue Anteile herauszugeben oder zurückzunehmen.
Derzeit gibt es 44 BDCs mit einem Börsenwert von etwa 35 Milliarden US-Dollar. Das ist ein im Vergleich zum Gesamtmarkt kleiner Sektor. Die drei größten BDCs sind Ares Capital (NASDAQ: ARCC) mit einer Marktkapitalisierung von circa 7,3 Milliarden US-Dollar, FS KKR Capital (NYSE: FSK) mit einer Marktkapitalisierung von etwa 4,5 Milliarden US-Dollar und Prospect Capital (NASDAQ: PSEC) mit einer Marktkapitalisierung von gut 3,3 Milliarden US-Dollar.
In was investieren BDCs?
Eine BDC muss ganz überwiegend in „qualifying assets”, also „zugelassene Vermögenswerte“ investieren. Was „zugelassene Vermögenswerte“ sind, bestimmt maßgeblich der Investment Company Act of 1940. Hierzu gehören im Wesentlichen
- außerbörslich von „geeigneten Portfoliounternehmen“ (zu diesem Begriff siehe unten) emittierte Wertpapiere,
- außerbörslich emittierte Wertpapiere von Unternehmen, über die ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wurde, die sich in einer Sanierungs- oder Umstrukturierungsphase befinden oder anderweitig nicht in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen ohne externe Unterstützung nachzukommen sowie
- Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere der US-Regierung oder Schuldtitel hoher Bonität mit maximal einem Jahr Restlaufzeit.
Ein „geeignetes Portfoliounternehmen“ beziehungsweise eine „qualified portfolio company“ bezeichnet in diesem Zusammenhang ein inländisches, also US-amerikanisches Unternehmen, das entweder
- nicht an einer US-amerikanischen Börse notiert ist oder aber
- dessen Aktien zwar an einer US-amerikanischen Börse gelistet sind, jedoch eine Marktkapitalisierung von maximal 250 Millionen US-Dollar aufweisen.
Zudem darf es sich bei „geeigneten Portfoliounternehmen“ nur in Ausnahmefällen um Kapitalanlagegesellschaften oder Vermögensverwaltungen handeln. So soll sichergestellt werden, dass die Investitionen der BDCs vor allem dem realwirtschaftlichen Sektor zugutekommen. Für die „geeigneten Portfoliounternehmen“ hat der Gesetzgeber eine Mindestquote von 70 Prozent am Anlagevermögen festgesetzt, so dass ein Schlupfloch für attraktive Anlagealternativen besteht.
BDCs bilden somit einen repräsentativen Querschnitt des US-amerikanischen Mittelstandes quer durch alle Branchen und Regionen – vom hippen Internet-Startup bis zum alteingesessenen Maschinenbauer. Hierbei sind BDCs im Gegensatz zu klassischen Investmentfonds nicht auf die Rolle des passiven Investors festgelegt. Im Gegenteil wird von ihnen kraft Gesetzes sogar verlangt, dass sie ihren Beteiligungen „signifikante Managementunterstützung“ anbieten. Diese in der Regel kostenpflichtige Unterstützung muss vertraglich separat vereinbart werden und kann sich sowohl auf strategische als auch operative Aspekte beziehen. Die Unterstützung kann dabei durch das interne Management oder externe Dienstleister erfolgen. Die Gewährung eines Darlehens gilt ebenfalls als „signifikante Managementunterstützung“.
Was sind die Chancen und Risiken von BDCs?
Positiv hervorzuheben sind zunächst die maximale Verschuldungsgrenze und der Zwang zu Diversifikation. Beide Aspekte ergeben sich aus den oben genannten Gesetzen, die einerseits für jeden US-Dollar Schulden mindestens 1,50 US-Dollar (bis 2018 waren es sogar zwei US-Dollar) Vermögenswerte und andererseits ein breit gefächertes Portfolio vorschreibt. Sollte die von der Börsenaufsicht überwachte Verschuldungsschwelle gerissen werden, muss die entsprechende BDC übrigens umgehend Gegenmaßnahmen ergreifen und unter anderem die Dividende streichen, bis die vorgegebene Quote wieder erreicht ist.
Ein weiterer Vorteil ist die aktive Einflussnahme der BDC auf das Management der Portfoliounternehmen, wodurch zudem regelmäßige, wenn auch nicht wesentliche Zusatzeinnahmen erzielt werden. Weiterhin können BDCs über die US-amerikanische Aufsichtsbehörde Small Business Administration (SBA) öffentliche Kreditausfallbürgschaften zumindest für Teile des vergebenen Fremdkapitals abschließen.
Schließlich verdienen BDCs nicht nur an der Finanzierung und in geringem Umfang an der Beratung nicht börsennotierter Unternehmen, sondern auch am Verkauf beziehungsweise Börsengang („initial public offering“, IPO) derselben. Gerade letzteres macht das Geschäftsmodell der BDCs besonders attraktiv, liegt doch das durchschnittliche Preis-Gewinn-Verhältnis (PGV) nicht börsennotierter Gesellschaften im langjährigen Mittel mit fünf bis acht deutlich unter dem entsprechenden Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) börsennotierter Unternehmen von circa 15.
Kommen wir zu den Risiken. BDCs sind Risikokapitalgeber für kleinere und mittlere Unternehmen, ihre Kurse daher historisch sehr hohen Schwankungen ausgesetzt. Den hohen Ertragschancen der einzelnen Investitionen stehen trotz sorgfältiger Auswahl entsprechend hohe Ausfallrisiken gegenüber, die nicht nur von beeinflussbaren betriebswirtschaftlichen (systematischen Risiken), sondern auch von unbeeinflussbaren volkswirtschaftlichen Faktoren (unsystematischen Risiken) bestimmt werden. Diese ohnehin schon ausgeprägte Zyklik wird zudem durch den Einsatz von Fremdkapital verstärkt, auch wenn dieser limitiert ist.
Erschwerend kommt im Fall einer Rezession hinzu, dass die meisten Beteiligungen einer BDC gerade wegen ihrer fehlenden Börsennotierung nicht oder nur schwer liquidierbar sind, BDCs also gegebenenfalls gezwungen sind, „schlechte“ Beteiligungen lange zu halten oder mit hohen Preisnachlässen zu veräußern. Dieser Umstand wurde in der Vergangenheit bisweilen von Shortspekulanten, Investoren also, die auf fallende Kurse setzen, dazu genutzt, durch gezielte Einflussnahme auf die Berichterstattung über einzelne Portfoliounternehmen den Kurs bestimmter BDCs negativ zu beeinflussen. Kurz: BDCs sind nichts für schwache Gemüter.
Das mag die Kursentwicklung im Zuge der Weltfinanzkrise verdeutlichen. Von ihrem durchschnittlichen Höchststand im Jahr 2007 stürzten die Kurse der BDCs nach der Lehman-Pleite im September 2008 im Schnitt um über 80 Prozent ab. Ungeachtet der Fundamentaldaten jeder einzelnen BDC wurde der gesamte Sektor in Sippenhaft genommen und abgestraft. Erstaunlicherweise traf es sie damit schlimmer als die berüchtigten Investmentbanken, obwohl diese bekanntermaßen mit weitaus höheren Relationen von Eigen- zu Fremdkapital – teilweise 1:30 und mehr – operierten, während selbige bei den BDCs gesetzlich auf 1:1 limitiert war.
Im Gegenzug wurden Anleger, die um den zyklischen Tiefpunkt herum in BDCs investierten, mit exorbitanten Dividendenrenditen und in den Folgejahren mit Kurssteigerungen von mehreren hundert Prozent belohnt. Die an über 200 Unternehmen beteiligte Ares Capital beispielsweise stürzte von über 20 auf unter vier US-Dollar ab, die Quartalsdividende sank indes nur mäßig von 42 auf 35 Cent. Aktuell beläuft sich der Kurs auf 17 US-Dollar, die Quartalsdividende beträgt 39 Cent.
Sollte ich in BDCs investieren?
BDCs eignen sich für risikofreudige und einkommensorientierte Investoren. Was letzteren Aspekt angeht, können die Beteiligungsgesellschaften mit einem unschlagbaren Vorteil aufwarten. So ist eine BDC von der Körperschaftssteuer befreit, sofern sie jährlich mindestens 90 Prozent ihres steuerbaren Einkommens an die Anteilseigner ausschüttet. Diese faktisch vorgegebene Mindestausschüttungsquote in Kombination mit der Steuerbefreiung auf Unternehmensebene bescherte Investoren in der Vergangenheit Dividendenrenditen von etwa acht bis zwölf Prozent pro Jahr, wobei nach guter angelsächsischer Tradition vierteljährlich ausgeschüttet wird.
Eine interessante Alternative für Freunde festverzinslicher Wertpapiere sind die ebenfalls börsennotierten Anleihen, die zahlreiche BDCs regelmäßig emittieren. Sie bieten derzeit eine Verzinsung von fünf bis sechs Prozent pro Jahr, wobei die Zahlungen ebenfalls quartalsweise erfolgen. Die Schwankungsintensität dieser Anleihen, die üblicherweise zu 25 US-Dollar begeben und getilgt werden, ist deutlich geringer als die der jeweiligen BDC. Zudem muss der Gegenwert ausstehender Anleihen wie oben ausgeführt jederzeit zu 150 Prozent durch Vermögenswerte gedeckt sein. Darüber hinaus existieren für Sektorinvestoren börsennotierte Fonds beziehungsweise Exchange Traded Funds, die nahezu die gesamte Wertpapiergattung abdecken.
Auch wenn bei der BDC die Erträge brutto für netto vereinnahmt werden, kommen Anleger um eine Versteuerung der Erträge nicht umhin. Ausschüttungen an Empfänger außerhalb der Vereinigten Staaten werden dabei mit einem Quellensteuerabzug von 15 Prozent belegt. Gemäß deutsch-amerikanischem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können sich deutsche Anteilseigner diese auf die Abgeltungssteuer anrechnen lassen. Die Anrechnung erfolgt entweder durch das in Deutschland ansässige Finanzinstitut oder aber, sofern die Anteile an der BDC bei einer im Ausland beheimateten Bank verwahrt werden, im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Ein Wermutstropfen sind die vergleichsweise hohen, beratertypischen Managementgebühren. Sie betragen üblicherweise 1,75 bis 2,50 Prozent des durchschnittlichen Bruttovermögens der BCD pro Jahr und werden analog zu den Ausschüttungen quartalsweise berechnet und ausgezahlt. Hinzu kommen Boni auf bestimmte Ertragskomponenten und Vermögenszuwächse.
Wo finde ich weitere Informationen zu BDCs?
Weitere Informationen zu BDCs und vielen weiteren hierzulande weitgehend unbekannten Anlageklassen können in „Bargeld statt Buchgewinn“* nachgelesen werden. Das Taschenbuch kostet 17,99 Euro, die Kindle-Version 13,99 Euro. Lies die entsprechende Buchvorstellung auf freaky finance:
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Über den Gastautor
Luis Pazos ist Blogger bei Nur Bares ist Wahres und Autor einiger Finanzbücher.
Er hat sich auf Themen rund um Hochdividendenwerte spezialisiert und besetzt dieses Feld im deutschsprachigen Raum exklusiv.
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Die lange Zeit nur institutionellen und vermögenden Investoren vorbehaltene Anlageklasse ist heutzutage allen Privatanlegern zugänglich, sagt Luis Pazos, der Fachmann für Hochdividendenwerte im deutschsprachigen Raum. Die Lösung: Souverän investieren in Business Development Companies, kurz BDCs! Denn dank dieser speziellen Private-Equity- beziehungsweise Venture-Capital-Gesellschaften ist der Aufbau eines Beteiligungsportfolios mit hohen laufenden Ausschüttungen sehr preiswert und einfach möglich. Das Buch eignet sich für alle Investoren mit folgendem Fokus:
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- Chancen und Risiken des US-Wirtschaftsraums und einer Investition in US-Dollar
Und du so?
Hast du schon von BDCs gehört? Was hältst du von diesem Segment? Hast du vielleicht sogar schon den einen oder anderen BDC im Depot?
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Titelbild: © Markus Spiske (CCO Creative Commons; bearbeitet von V. Willkomm)
weitere Bilder: © V. Willkomm privat
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wirtschaftswaise (Freitag, 12 April 2019 20:57)
Vielen Dank für diesen sehr guten und informativen Artikel. Wir sind schon seit Jahren in BDCs investiert (Oxford Square, Gladstone, Prospect Capital) und konnten tatsächlich Dividendenrenditen von über 12% erzielen...
Eine Frage hätte ich an den Fachmann:
Anfang April kam es in unserem Depot zu einem automatischen Tausch von KCAP in Portman Ridge Anteile, wobei KCAP noch eine vergleichsweise riesige "Abschlussdividende" gezahlt hat.
Leider konnte ich keine deutschsprachigen News dazu finden...
Luis Pazos (Samstag, 13 April 2019 11:22)
KCAP wurde tatsächlich kürzlich in Portman Ridge umbenannt. Insofern handelt es sich nicht um einen Tausch, sondern lediglich um einen Namenswechsel. Verbunden damit ist auch ein Wechsel des Managements sowie eine Sonderzahlung in Höhe von 25 Millionen US-Dollar, die jüngst an die Aktionäre ausgeschüttet wurde. Deutschsprachige Informationen dazu gibt es meines Wissens keine, allerdings sind die Daten, Zahlen und Fakten transparent in den Pressemeldungen von KCAP/Portman Ridge aufgeführt:
http://www.portmanridge.com/press-releases
drak35 (Dienstag, 16 April 2019 10:52)
Vielen Dank für die gute Darstellung verschiedener Aspekte von BDCs als Investment. Nur eine kurze Frage zur Besteuerung: fallen BDCs unter das Investmentsteuergesetz und werden wie ETFs behandelt? Besten Dank!
Luis Pazos (Samstag, 27 April 2019 19:19)
BDCs fallen nicht unter das neue Investmentsteuergesetz. Ihr rechtlicher Status ist grundsätzlich der einer "regulated investment company" (RIC) nach US-amerikanischem Recht. Zwar firmieren auch US-Fonds und ETFs sowie weitere Gesellschaften in der Regel als RIC, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen, allerdings ist umgekehrt nicht jede RIC ein Investmentfonds. So gelten BDCs auch gemäß des WM Datenservice, der genau solche Statusinformationen für die Finanzbranche unterhält, als "Aktien". Selbst wenn BDCs als Fonds oder ETFs klassifiziert wären, würde das Investmentsteuergesetz mangels Zuständigkeit gar nicht greifen, da es, grob gesagt, nur für Fonds und ETFs gilt, die in der Europäischen Union verwaltet oder vertrieben werden - beides ist bei keiner BDC der Fall!
Thomas Müller (Freitag, 31 Mai 2019 14:27)
Vielen Dank für die Einführung! Hatte noch nie davon gehört! Auch wenn ich Ähnliches z.T. in DE mit Startups mache :-) Meine Frage: da gibt es wohl "intern gemanagte BDCs" welche *keine* Managementgebühren bezahlen müssen. Wie finde ich das raus wer was macht?
Luis Pazos (Mittwoch, 12 Juni 2019 10:37)
Richtig ist, dass für intern gemanagte BDCs keine Gebühr anfällt, im Gegenzug jedoch Personalkosten, die Gehälter, Boni und geldwerte Zusatzleistungen umfassen - denn auch ein internes Managementteam arbeitet nicht unentgeltlich. Letztlich macht es monetär keinen großen Unterschied, ob eine BDC intern oder extern verwaltet wird, beide Ansätze haben auch operativ ihre jeweiligen Vor- und Nachteile. Zur Frage, welchen Ansatz eine BDC verfolgt, gibt es meines Wissens keine Übersicht, da hilft letztlich nur die Recherche auf der Unternehmensseite. Die allermeisten BDCs haben allerdings ein externes Management beauftrage. Intern verwaltet wird beispielsweise die Capital Southwest Corporation und die Main Street Capital Corporation.