Kellerraum untervermieten
Vom Gerümpellager zum Cashflow-Objekt
Schon mal überlegt deinen Keller auszumisten und ihn dann zu vermieten?
Man liest ja in der und um die Finanzblogszene herum auch immer wieder von Minimalismus oder minimalistischen Ansätzen. Ich würde mich selber nicht sehr weit in diese Richtung einordnen. Schon gar nicht was meinen Keller angeht. Auch wenn ich auf vieles verzichten kann, ohne dass es mich stört. Aber wenn es ums Geld verdienen geht, kann ich durchaus kreativ werden :)
Heute berichte ich, wie sich im Laufe der Jahre ein ganzer Haufen Krempel in meinem Keller angesammelt hat und wie ich schließlich die Kurve bekommen habe, daraus nicht nur einmalig Geld zu machen, sondern einen regelmäßigen Cashflow durch Vermietung zu generieren.
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Ein Minimalist bin ich nicht
Minimalisten zeichnen sich wohl unter anderem dadurch aus, dass sie nicht viel Zeugs anhäufen. An der Stelle bin ich ganz weit weg von einem minimalistischen Dasein. Wenn etwas nicht gänzlich unbrauchbar (kaputt) ist, tue ich mich wahnsinnig schwer es wegzuschmeißen. Viele werden ihn kennen – den Gedanken: „Das kann ich bestimmt noch mal gebrauchen! Ich pack es erstmal in den Keller!“ Nicht selten landet sogar Zeug in meinem Keller, das andere wegschmeißen wollten. Wenn ich das mitbekomme, sacke ich den Kram ein und ab damit in den Keller. Also durchaus schon etwas übertrieben.
Keller leeren und vermeiten: Flohmarkt und Kleinanzeigen
Jahrelang dachte ich mir dann, ich könnte mich ja mal mit dem Krempel auf den Flohmarkt stellen und was verkaufen. Das habe ich genau einmal geschafft, und es war ein wirklich sehr, sehr lustiger Tag mit einem Kumpel, der ebenfalls einen Stand aufbaute. Wir hatten eine Kiste Bier dabei, und den Rest kannst du dir ungefähr denken.
Ich habe aber tatsächlich auch Dinge verkauft, denen man normalerweise jegliche Veräußerbarkeit gegen Geld abgesprochen hätte. Warum also nicht öfter Flohmarkt? Hatten wir uns fest vorgenommen, aber dann rief der Auslandseinsatz inklusive Wochenendarbeit, und der dauert bekanntlich bis heute an.
Da ich irgendwie weiter kommen wollte, fing ich an, Sachen bei ebay-Kleinanzeigen einzustellen. Auch davon ging einiges weg. Aber es war immer noch mehr als genug da.
Die Dimensionen des Sammelsuriums
Um mal eine Vorstellung der Dimensionen zu bekommen sei erwähnt, dass sich mein Kram über den Keller meiner Tochter (in der Wohnung habe ich früher gewohnt), den Keller der Wohnung, in die ich danach gezogen bin (die nun während meines Auslandseinsatzes ohne Keller untervermietet ist) und über einen Teil des Dachbodens einer Scheune, die meiner Schwester gehört, verteilt hat.
Meine Schwester lag mir seit mindestens 10 Jahren in den Ohren, dass das doch nur noch Schrott sei und forderte immer wieder die Räumung ihres Dachbodens. Da sie den Platz gar nicht wirklich selber brauchte, habe ich ihren Wunsch lange geschickt ignoriert. Aber mein Tag sollte kommen!
Vespa-Teile Verkauf an einen Kollegen
Das, was speziell auf dem Dachboden lag, waren alte Vespa-Gestelle und Teile für diese wunderbaren Gefährte, die von „fahrbereit“ ungefähr so weit weg waren wie der Mond von der Erde. Ein Kollege, der hobbymäßig Autos restauriert und aufmotzt, verspürte urplötzlich den Wunsch, sich eine heiße Vespa zusammen zu basteln.
Da konnte ich mit der nötigen Grundausstattung dienen. Wir verabredeten uns während einem meiner Heimataufenthalte an der Scheune und luden alles in den extra angemieteten Transporter, um das Zeug von meiner Schwester aus der Provinz zu ihm nach Hamburg zu schaffen. Weitere Teile für das Vorhaben lagen in dem Keller meiner Tochter. Auch die wurden noch abgeholt.
Nachfolgend die Ausbeute vom Dachboden:
Zwischenbilanz
Flohmarkt, ebay-Kleinanzeigen und der Deal mit meinem Kollegen haben mich ein ganzes Stück weiter gebracht. Vor allem meine Schwester war besänftigt. Außerdem konnte sie es kaum fassen, dass mir noch jemand Geld für den „Schrott“ bezahlte. Mir wollte sie ja all die Jahre nicht glauben…
Keller als Lagerfläche und Geschäftsidee
Mit einer weiteren Idee kam noch mal ganz neuer Schwung in die Angelegenheit. Bis dato hatte ich ja eigentlich nur das Ziel, nach und nach mal etwas von meinem gesammelten Gerümpel loszuwerden und möglichst noch zu Geld zu machen.
Dann las ich von einem ZINSLAND-Projekt, in dem es um eine Finanzierung für ein Selfstorage-Lagerhaus ging. Beim Studium des entsprechenden Prospektes wurde mir klar, dass der Krempel in den Kellern mich davon abhielt, diese Kellerräume als Lagerflächen zu vermieten.
Hinweis: Dieses Projekt ist bereits gefundet, aber bei ZINSLAND (gehört jetzt zu Exporo*) gibt es regelmäßig neue interessante Immobilien-Crowdinvesting-Projekte
Bedarf war ja laut des Zinsland-Prospektes mehr als genug vorhanden. In größeren Städten sprießen diese Lagerhäuser, in denen man Stauraum kubikmeterweise mieten kann, wie Pilze aus dem Boden!
Natürlich habe ich sofort „Lagerräume Hamburg“ und ähnliches gegoogelt. Im Ergebnis kann man diesen teilweise für den gleichen Quadratmeterpreis wie bei Wohnraum vermieten!!!
Wenigstens einen der Keller so schnell wie möglich frei zu bekommen und zu vermieten, war das nächste logische Ziel.
Kollege Zufall
Beschleunigt wurde das Vorhaben dadurch, dass ein Kollege von mir Stauraum benötigte. Sein Vertrag in Frankreich war kurz vorm Ende, und er stand vor einer längeren Auszeit. Diese nutzt er inzwischen zum Reisen.
Sein Hab und Gut, das er nicht mit auf Reisen genommen hat, musste eingelagert werden. Wir einigten uns auf einen Tarif, bei dem er gegenüber den kommerziellen Angeboten deutlich sparen würde, und ich sollte statt einem Keller voller Zeug künftig Mieteinnahmen für den vormals „toten“ Raum erhalten.
Bei meinem nächsten Hamburg-Besuch musste nun also einer der Keller komplett leer gemacht werden. Wegschmeißen wollte ich aber immer noch nichts - also habe ich das ganze Zeug aus dem einen Keller noch zusätzlich in den anderen Keller umgelagert. Hauptsache der Kellervermietung stand nichts mehr im Weg.
Das böse Erwachen kam dann aber, als mein Kollege realisierte, dass sein Zeug nicht in meinen Keller passen würde. Natürlich hatte ich ihm die Maße vorher gegeben und mehrfach nachgefragt, ob alles passen wird. „Locker!“ war jeweils die Antwort, die mir Beruhigung verschaffte.
Erst als er sah, wieviel Platz der Kram im Umzugswagen einnahm, informierte er mich, dass das nix wird und er sich kurzerhand doch teuer bei einem professionellen Anbieter einmieten müsste, weil dort der benötigte Platz zur Verfügung stünde.
Aufgeben ist keine Option!
Ich war natürlich erstmal restlos bedient. Aber nun gab es für mich kein Zurück mehr. Ich habe den Keller sofort als Stauraum bei ebay-Kleinanzeigen angeboten und hatte wenig später die ersten Rückmeldungen von Interessenten. Alternativ kann man Stauraum auch gebührenfrei über darauf spezialisierte Plattformen anbieten. Ich einigte mich einem, der mir ermöglichte, sogar noch einen kleinen Teil des Kellers selbst zu nutzen. Denn in meinen anderen Keller passt jetzt kein weiterer Schuhkarton mehr rein ;)
Wo vorher Gerümpel rumstand, wird nun also Geld verdient!
Und du so? Schon am Keller vermieten?
Wie nutzt du dein Keller- oder Dachbodenabteil? Nur der Grill und die Sonnenliege drin? Schon mal überlegt, diesen Raum anderen zur Verfügung zu stellen, die ihn dringender benötigen als du?
Ich wette, du findest schon im Freundes-, Familien- oder Kollegenkreis jemanden, dem du damit helfen kannst. Das kann unentgeltlich oder im Tausch gegen etwas anderes sein. In der Nachbarschaft gibt es ziemlich sicher auch Leute, deren eigener Keller aus allen Nähten platzt und die gerne in direkter Nähe einen weiteren Raum hätten.
Per Aushang im eigenen und den umliegenden (Mehrfamilien)Häusern oder durch Infozettel in die Briefkästen der Nachbarschaft lässt sich ganz bestimmt schon jemand finden, den du vielleicht wenigstens vom Sehen schon kennst. Das schwarze Brett beim REWE um die Ecke wäre eine weitere Idee. Der nächste Schritt wäre schließlich die Vermietung an eine komplett fremde Person.
Kellervermietung und Steuern
Hier kann und darf ich natürlich nicht steuerberatend tätig werden! Klar ist aber, dass solch Einnahmen grundsätzlich erstmal steuerpflichtig sind. Es handelt sich um "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung". Als nicht gewerblicher Vermieter kannst du ggf. von der Freigrenze in Höhe von 520 Euro profitieren (EStR R 21.2). Liegen deine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung unterhalb der Grenze sind sie steuerbefreit - liegen sie darüber sind sie komplett, ab dem ersten Euro, steuerpflichtig. Bitte beachte in dem Zusammenhand den Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag!
Für tiefergehende Auskünfte, die die Versteuerung betreffen, muss ich dich leider an einen Steuerberater verweisen.
Hürden und Bürokratie beachten
Da die meisten von uns nicht in Taka-Tukka-Land leben, gibt das dabei natürlich auch einiges zu beachten. Sollte der Keller nicht dein Eigentum sein, solltest du deinen Vermieter um eine Erlaubnis zur Untervermietung bitten.
Zudem empfiehlt es sich einen Vertrag über die Nutzung abzuschließen und zumindest zu versuchen einzuschätzen, ob dein Keller zur Brutstätte einer Terrorzelle werden könnte. Man weiß ja im Grunde nicht, wen man sich da reinholt!
Eine Ausweiskopie und ein Vertrag, in dem unter anderem darauf hingewiesen wird, was in dem Keller gemacht (Stichwort: Bastler und Lärm!) und gelagert werden darf (Stichwort: Gefahrenstoffe!), sind da das Mindeste.
Ideal ist es, wenn du jemanden findest, der z. B. nur sein Segelequipment, das Paddelboot oder ein paar Umzugskartons warm und trocken lagern möchte. Also jemanden, der nur ein paar Mal im Jahr in den Keller muss und somit niemanden groß stört.
Eine weitere Frage, die du mit dem Mieter klären musst, ist die Haftung für das, was er in deinem Keller lagert. Was ist, wenn etwas kaputt geht oder geklaut wird? Hier können sich schnell Versicherungsfragen auftun.
Wenn einem diese Dinge wichtig sind und man böse Überraschungen etwas unwahrscheinlicher machen will, sollte man schon bei der Angebotsstreuung darauf hinweisen, was erwünscht bzw. möglich ist und was nicht.
Fazit der Kellervermietung
Zunächst habe ich durch den Verkauf diverser Sachen aus dem Keller mehrere Hundert Euro eingenommen, und nun ist der dadurch (und durch das Umräumen) gewonnene Platz vermietet und generiert zusätzlichen Cashflow.
Denke nach und werde reich ;)
Wie immer gibt es aber einiges zu beachten, und es ist völlig klar, dass das nicht mit jedem beliebigen Keller umsetzbar ist. Die Rahmenbedingungen müssen passen.
Wie sieht es mit bzw. in deinem Keller aus? Bist du auch so ein Jäger und Sammler wie ich? Versuchst du regelmäßig über Flohmärkte oder Kleinanzeigen auszumisten und ein bisschen Bares zu generieren? Siehst du bei dir Potenzial, Lagerplatz anzubieten? Hast du Bedenken? Oder wohnst in einem Gebiet, in dem es wahrscheinlich keine Nachfrage dafür gibt?
Ich freue mich auf deine Kommentare und Fragen!
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Dominik (Mittwoch, 11 Oktober 2017 13:14)
Ein schönes Beispiel für "denke nach und werde reich" :-)
"warm und trocken" sind zwei wichtige Schlagworte, die jedem angehenden Kellervermieter in den Ohren hallen sollten.
Als Ergänzung der Hinweis: im Mietvertrag sollte -logisch- die Kündigungsfrist sinnvoll vereinbart werden.
Vincent (Mittwoch, 11 Oktober 2017 17:34)
Hallo Dominik,
danke für deinen Kommentar und die wichtige Ergänzung!
Beste Grüße
Vincent
Sparkojote (Mittwoch, 18 Oktober 2017 17:20)
Hallo Vincent,
Ich bin auch Ganz begeitert vom ausmisten! Genau das selbe habe ich vor meinem Umzug in die erste Wphnung gmeacht, ich konnte extrem viel los werden und verkaufen. Da kam schon einiges zusammen!
Grüsse
Thomas
Vincent (Mittwoch, 18 Oktober 2017 17:21)
Sehr gut!
Und kommt eine Vermeitung deines Kellers in Frage?
Gruß
Vincent
Sparkojote (Mittwoch, 18 Oktober 2017 17:35)
Leider nicht, ich benutze meinen Keller um Vorräte zu langen z.B. Klopapier etc. Unser Weihnachtsbaum ist unten, unsere Koffer, Sommer/Wintner Sachen die saisonal bedingt sind.
Hätte zwar sicher Platz in der Wohnung oben, aber ich möchte Freiraum haben ist auch sonst schon nur eine 2.5 Zimmer Wohnung :-)
Grüsse
Thomas
Finanziell Fit (Samstag, 17 März 2018 17:20)
Hi Vincent,
Danke für den Link zu diesem Beitrag, wirklich eine interessante Idee!
Ich hab ihn auch gleich bei meinem Artikel zum passiven Einkommen eingefügt: http://finanziellfit.de/passives-einkommen-generi...
Hab zur Zeit selber leider keinen Keller, den ich vermieten kann ;-)
Viele Grüße,
Carsten
Ralf Korte (Freitag, 08 Juni 2018 10:47)
Ich möchte meinen Kellerraum vermieten. Er ist völlig leer. Mob. : 01632557380
Vincent (Freitag, 08 Juni 2018 10:57)
Moin Ralf!
Wäre sicher hilfreich, wenn du dazuschreiben würdest für welchen Ort das Angebot gilt ;)
Gruß
Vincent
Vincent (Freitag, 08 Juni 2018 10:57)
Moin Carsten,
danke für's Verlinken!
Schade, dass du keinen Keller hast ;)
Gruß
Vincent
Finanzmixerin (Sonntag, 10 Juni 2018 13:00)
Hallo Vincent,
Interessante Idee :)
Bei mir geht's leider nicht, da die Hausverwaltung sicher nicht zustimmen würde. Zudem lagern dort mindestens 2 Küchenschränke, die zur Wohnung gehören. Ich weiß auch nicht ob ich mich vom Rest dort unten trennen könnte :-D
Felix (Sonntag, 12 August 2018 11:18)
Hey, tolle Idee das mit dem Keller! Vielleicht kann man das mit den Besuchen auch vertraglich regeln... beispielsweise alle 14 Tage Dinge reinbringen oder rausholen ist OK, aber wenn es häufiger sein soll, dann kostet das extra.
Vincent (Sonntag, 12 August 2018 15:21)
Moin Felix,
danke für das Lob aber den Mieter nur alle 14 Tage in den Keller zu lassen bzw. ansonsten extra zu kassieren ist schon eine freaky Idee. Weiß nicht, ob sich da ein Mieter finden würde. Kannst es ja mal ausprobieren und berichten!
Beste Grüße
Vincent
Finanzmixerin (Donnerstag, 21 November 2019 21:31)
Hallo Vincent, Vermietest du inzwischen deine Investment-Immobilien auch mit Kelleraufschlag? Wie machst du das genau und hast du einen Beitrag dazu?
Vincent (Donnerstag, 21 November 2019 23:00)
Entweder vermiete ich ganz normal mit Keller. Wenn möglich versuche ich bei Neuvermietung Mieter zu finden, die keinen Keller brauchen, damit ich den separat vermieten kann. Für die Neuvermietung ohne Keller versuche ich trotzdem MINDESTENS den vorigen Mietpreis wieder zu erzielen. Der bringt dann Extrarendite.
Einen anderen Artikel außer diesen habe ich dazu nicht!.
Beste Grüße
Vincent
Finanzmixerin (Donnerstag, 21 November 2019 23:08)
OK super danke für die Antwort
Roger (Dienstag, 26 November 2019 17:50)
Ciao Vincent
Habe ebenfalls zwei Keller von zwei ETWs vermietet (beide im selben Haus).
Jetzt hat sich die Hausverwaltung gemeldet. Die anderen Eigentümer hätten Probleme damit, dass jetzt Fremde Leute so ins Haus kommen. Unser erster Ansatz ist jetzt mal mit den anderen Eigentümern zu sprechen und die Bedürfnisse aufnzunehmen. Danach müssten sich die Mieter der Kellerräume bei allen vorstellen.
Weisst du, wo ich mehr zu den rechtlichen Grundlagen betreffend einer Kellervermietung finden kann? In der Teilungserklärung steht jedenfalls nichts und diese anzupassen wäre für die Hauseigentümergemeinschaft unmöglich.
Ich frage mich auch, ob die einfach in die Hausordnung schreiben können, dass die Vermietung von Kellerräumen als Lagerraum nicht erlaubt ist.
Besten Dank im Voraus
Roger
Vincent (Mittwoch, 27 November 2019 13:57)
Moin Roger,
kann ich mir lebhaft vorstellen, die neidischen Spießer!
So etwas ist sicher immer eine Frage der jeweiligen Situation in einem Mehrfamilienhaus. In vielen Objekten läuft alles extrem anonym ab. Viele Einheiten, öfter mal Mieterwechsel, kaum Eigentümer, die selbst dort wohnen. Da klappt es wohl besser, ohne dass jemand aufbegehrt.
Bei einem kleineren Haus, in dem womöglich auch noch viele Eigentümer selber wohnen kann das schon mal so kommen, wie du es beschreibst.
Einige sind ja immer einfach erstmal "dagegen". Egal gegen was - Hauptsache dagegen. Gut, die Kellermieter haben nun Zugang zum Objekt. In den Allgemeinfluren sollte nicht allzu viel zu holen sein, dass es sich für einen Beutezug lohnt, für den man sich strafbar macht. Schlüssel für die Wohnungen haben die Kellermieter ja nun nicht!
Das ist also für mich kein Argument! Wie es rein rechtlich ist weiß ich nicht! Bin kein Jurist.
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass die Kellermieter keinen ungewöhnlichen Wirbel im Objekt erzeugen. Also ständig irgendwas rein und raus räumen. Lärm machen oder sonst irgendwie unangenehm auffallen. Am besten werden nur Möbel oder ähnliches gelagert, wo die nur selten ranmüssen. Gefahrenstoffe sind natürlich ein No Go! Als Hobbywerkstatt sollte man die Räume auch nicht hergeben.
Ich finde deine Geduld gut. Mach die Hausgemeinschaft mit den Kellermietern bekannt. Jeder soll dann seine Bedenken klar ansprechen und normalerweise sollten die leicht ausgeräumt werden können, wenn die Räume in einem gewissen Rahmen genutzt werden.
Wie sich alles verhält, wenn sich jemand endgültig quer stellt weiß ich leider nicht. Wäre aber interessant zu erfahren. Lass uns gerne an deinen Erfahrungen teilhaben! Danke und Gruß Vincent
Roger (Freitag, 29 November 2019 14:10)
Vincent, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.
Kleines MFH (8 Einheiten) bisher nur 1 Einheit vermietet. da wir nun 2 erworben haben werden nun 3 vermietet.
Des Weiteren leben in der bis anhin vermieteten Whg Messis, die den Hausfrieden stören (Gewaltandrohung, Zerstörung von Gemeinschaftseigentum und Müll überall). Deshalb haben die Eigentümer die Schnauze voll.
Spiessig sind die Eigentümer nicht. Sind ganz nette Leute und ich verstehe auch die Punkte der Eigentümer und natürlich haben sie auch eine mühsame Zeit hinter sich.
Wir wollen morgen die Eigentümer treffen und die Sachlage besprechen. Ich denke, wir werden eine Lösung finden.
Werde dann berichten
Beste Grüsse
Roger
Vincent (Freitag, 29 November 2019 23:22)
Moin Roger,
danke für die weiteren Ausführungen.
Ich bin gespannt, wie es ausgeht - berichte uns hier unbedingt!
Vielen Dank und bis dann
Vincent
Katrin (Freitag, 03 Januar 2020 23:01)
Hallo Vincent,
ich versuche ein Problem zu lösen und bin dabei auf deinen Beitrag gestoßen.
Mein Vater ist im Pflegeheim und besitzt in einer Eigentümergemeinschaft eine leere Keller"wohnung", welche nicht bewohnt werden darf und somit nur als Keller zu nutzen ist. Da dort Heizkörper und Steckdosen angebracht sind, zahlt er dafür im Monat natürlich ordentlich Nebenkosten und anteilig Hausgeld, Instandhaltung etc für einen Leerstand.
Von den Eigentümern im Haus hat niemand Interesse daran, den Keller käuflich zu erwerben. Makler wollen den Keller auch nicht für uns verkaufen.
Es handelt sich um einen Gang, zwei Zimmer, eine Küche (leer) und ein unbenutzbares Badezimmer. Glaubst du, die zwei Zimmer und die Küche als Raum ließen sich einzeln als Lagerräume vermieten? Hast du Tipps, was dabei zu beachten wäre? Wie sollte man am besten vorgehen?
Viele Grüße
Katrin
Linda (Samstag, 08 Februar 2020 15:25)
Hallo Vincent,
toller Beitrag! Wahrscheinlich muss man die Vermietung bei der Gebäude-Versicherung anmelden oder? Hast du dafür ein Kleingewerbe angemeldet? Freue mich auf deine Antwort!
Liebe Grüße,
Linda
Vincent (Samstag, 08 Februar 2020 15:28)
Hallo Linda,
das Gebäude sollte unabhängig von einer Kellervermietung versichert sein.
Ich bin Kleinunternehmer aber nicht wegen meiner Kellervermietungen.
Die Einnahmen einer Kellervermietung gehören in der Steuererklärung in die Anlage Vermietung und Verpachtung (V+V). Egal, ob der Keller dir gehört oder gemietet ist.
Beste Grüße
Vincent