Quellensteuererstattung Schweiz
Quellensteuererstattung: Kostenfalle oder "Zusatzdividende"?
Ich kenne viele Aktionäre, die Aktien mit einer nicht vollständig verrechenbaren Quellensteuer auf deren Dividende meiden. Aus gutem Grund, denn oft ist das Prozedere rund um die Quellensteuererstattung recht aufwändig.
Was die Quellensteuer ist, in welchen Länder du ohne Quellensteuerproblematik investieren kannst und wo es eben genau die eben angesprochene Hürde gibt, erfährst du ganz ausführlich in meiner dreiteiligen Serie über die Quellensteuer.
Teil 1:
Im ersten Teil der Artikelserie erkläre ich, was die Quellensteuer genau ist, wann sie anfällt und worauf du achten solltest. Falls du die Basics nochmal nachlesen willst: Vorsicht bei Investments im Ausland (Quellensteuer Teil 1)
Teil 2:
Im zweiten Teil geht es darum, die Quellensteuer zu vermeiden, indem man in "Quellensteuer-einfachen" Ländern investiert. Hier kannst du nachlesen, wie das genau gemeint ist und was dabei zu beachten ist:
In welchen Ländern du sorglos investieren kannst (Quellensteuer Teil 2)
Teil 3:
Im dritten Teil bespreche ich alles, was mit Investitionen in Ländern zusammenhängt, bei denen man sich aktiv um die Rückerstattung der Quellensteuer kümmern muss:
So zahlst du weniger Quellensteuer (Quellensteuerserie Teil 3)
In Deutschland steuerpflichtige Aktionäre können sich einen Teil der Quellensteuer wiederholen! Nämlich dann, wenn zwischen der Bundesrepublik und dem Quellenstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Im Falle der Schweiz ist das zutreffend, und da bei unserem Nachbarn einige interessante Dividendenaktien beheimatet sind, dürfte es für viele Anteilseigner solcher Papiere interessant sein, mehr über die Quellensteuererstattung zu erfahren.
Heute möchte ich dir an einem Praxisbeispiel zeigen, wie du dir die Quellensteuer aus der Schweiz zurückholen kannst.
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Disclaimer:
Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass ich meine Quellensteuererstattung genauso im März 2023 gemacht habe, wie ich es hier zeige. Der Prozess kann sich aber jederzeit in Teilen oder komplett ändern. Dieser Artikel wird nicht zwingend laufend aktuell gehalten.
Dies ist keine Steuerberatung. Ich gebe hier lediglich mein Verständnis der Situation sowie meine persönlichen Erfahrungen wieder. Bitte wende dich im Zweifel immer an einen professionellen Steuerberater!
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Vorabüberlegungen
Unsere Schweizer Nachbarn sind eines der Länder, die mehr Quellensteuer einbehalten, als wir in Deutschland mit der Kapitalertragsteuer verrechnen können, und das schmälert unseren Nettoertrag aus Schweizer Dividenden zunächst einmal recht deutlich.
Die Eidgenossen langen mit 35 % Quellensteuer nämlich wirklich brutal zu - ein Land mit einem höheren Satz fällt mir nicht ein. Verrechenbar sind nur 15 %, und das bedeutet eben, dass wir 20 % der Bruttodividende aus der Schweiz verschenken, wenn wir nicht tätig werden!
Die gute Nachricht ist aber, dass wir genau diesen Anteil vom Fiskus unseres Nachbarlandes wiederholen können. Außerdem funktioniert das Ganze komplett ohne Sprachbarriere - den Prozess können wir in unserer Muttersprache Deutsch durchlaufen. Für viele dürfte sich ein solches Vorhaben in Frankreich, Norwegen oder Slowenien ungleich schwieriger gestalten.
Nun meiden die meisten von uns ja schon jeden unnötigen Kontakt mit der heimischen Finanzbehörde. Es gibt halt schönere Beschäftigungen. Wer soll da ernsthaft Bock haben, sich mit einem ausländischen Finanzamt auseinanderzusetzen?
Vergnügungssteuerpflichtig ist das nun auch nicht, aber am Ende winkt womöglich eine hübsche Steuererstattung. Ich zeige dir jetzt Schritt für Schritt, wie du an die Kohle kommst!
Ich bin Aktionär des Schweizer Nahrungsmittel-Giganten Nestlé und habe deshalb ein eigenes Interesse daran, den Prozess der Quellensteuererstattung aus der Schweiz durchzuexerzieren. Am Ende des Artikels siehst du, was dabei finanziell herauskommt, und du kannst abschätzen, welcher Zeitaufwand für diese Übung nötig ist.
Der Antrag ist easy online zu erstellen!
Ich habe den Prozess bereits 2 Mal durchlaufen, um mir Quellensteuer erstatten zu lassen. Zuletzt war ich diesbezüglich im Herbst 2019 tätig und habe damals die Erstattung für 2017, 2018 und 2019 beantragt und erhalten.
Das Ganze war kein Hexenwerk, aber etwas altmodisch, und man musste beispielsweise einen speziellen Formulareditor (Snapform Viewer - nicht PDF, das wäre zu einfach gewesen) herunterladen und für die Formularerstellung nutzen.
Als ich mich nun mal wieder an den Antrag machen wollte, habe ich festgestellt, dass die Antragstellung komplett modernisiert wurde. Im Gegensatz zu dem, was man da früher machen musste, gefällt mir die neue Variante sehr viel besser. Insgesamt intuitiver, einfacher, schneller und moderner. Das muss ja nicht immer zwingend so sein - manchmal wird ja auch verschlimmbessert, und man wünscht sich die guten alten Zeiten zurück. In diesem Fall ist die neue Variante über das ePortal sehr gelungen.
Für alle Dividenden, die dir ab 2020 zugeflossen sind, ist der Antrag nun zwingend über das neue Portal zu erstellen. Anträge für die Jahre davor sind sowieso nicht mehr möglich. Die Frist dafür ist abgelaufen.
Die 3-Jahres-Frist verstehen
Man kann in einem Antrag 3 Jahre zusammenfassen und das auch für alle Schweizer Aktien. Das Zusammenfassen ist sinnvoll, um den Aufwand etwas zu minimieren und ggf. etwas Porto zu sparen. Wenn es sich um höhere Beträge handelt, die erstattet werden sollen, kann man natürlich auch ein kleineres Antragsintervall wählen, um schneller über das Geld zu verfügen.
Die 3-Jahres-Frist versteht sich wie folgt:
Der Antrag muss spätestens 3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Dividendenzahlung eingereicht werden.
Beispiel: Die für die 2020 gezahlte Dividende einbehaltene Quellensteuer kann bis Ende 2023 zurückgefordert werden. Danach verfällt der Anspruch.
Vorbereitung: Nötige Dokumente & Daten
Bevor du dich in das schicke neue ePortal der schweizerischen Eidgenossenschaft reinhackst, macht es Sinn, ein paar Dinge vorzubereiten und "griffbereit" zu haben: Alle Dividendenabrechnungen für alle deine Schweizer Aktien für die entsprechenden Jahre, die du erstattet haben möchtest, die dazugehörigen Tax-Voucher, die Kaufbelege der Aktien (Orderabrechnungen von der Bank) und deine Steueridentifikationsnummer.
Im Verlauf der Schritt-für-Schritt-Anleitung wirst du sehen, wann und wofür du die genannten Dinge benötigst.
Das Theater mit dem Tax-Voucher
Was zur Hölle ist jetzt wieder ein Tax-Voucher???
Wenn du mich fragst, ein völlig überflüssiger, weil quasi nichtssagender Zettel. Da steht nur noch mal drauf, dass du die Dividenden wirklich erhalten hast - bestätigt von deiner Depotbank. Das kann man ja bereits der Dividendenabrechnung entnehmen, aber das wäre wieder zu einfach.
Etwas vornehmer wird es hier erklärt:
Warum sind bei Rückerstattungsanträgen für Schweizer Dividenden Tax Voucher erforderlich?
Als ich 2016 das erste Mal die Quellensteuererstattung in der Schweiz beantragte, habe ich einfach stumpf darauf verzichtet, diese meiner Meinung nach überflüssigen Bescheinigungen mit einzureichen.
Interessant:
Die Erstattung hat auch ohne die Tax-Voucher einwandfrei funktioniert!
Aber:
Im Bestätigungsschreiben "Rückerstattung der Verrechnungssteuer" aus der Schweiz fand sich auch folgender Absatz:
Aber nicht genug damit, dass dieser Zettel an sich schon als überflüssig eingestuft gehört, machen manche Banken diese Anforderung der Schweizer Finanzbehörde auch noch völlig ungeniert zum Geschäftsmodell und verlangen für die Ausstellung der Tax-Voucher eine saftige Gebühr!
So sieht ein Tax-Voucher aus:
Oben ist ein Beispiel der Consorsbank abgebildet. Die Comdirect verschickt die Dinger tatsächlich auf dem Postweg!!! Und die habe ich ja damals zusammen mit dem Antrag in die Schweiz geschickt - habe sie also nicht mehr.
Und so überdreist kassiert die Comdirect für diesen belanglosen Zettel:
14,90 € plus Mehrwertsteuer PRO Tax-Voucher. Da bin ich komplett zusammengebrochen und habe die Einladung "kommen Sie gerne auf uns zu" dankend angenommen. Ich hab da angerufen und mal so richtig Dampf abgelassen. Damals war ich "comdirect first" Kunde (eine Art Premiumkunde) und habe der armen Dame am Telefon erzählt, was ich von der Abzocke halte, und dass ich ein preisliches Entgegenkommen erwarte, wenn sie nicht möchte, dass ich die Geschäftsbeziehung beende.
Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass ich die Gebühr nur einmal für alle 3 Voucher zusammen bezahlen muss. Immer noch schlimm genug, wenn man bedenkt, dass die Zettel vielen Wettbewerbern ungefragt und komplett kostenfrei an die Dividendenabrechnung angehängt werden.
Ich habe das also zähneknirschend bezahlt und in der Woche darauf meine Nestlé Aktien in mein Depot bei der Consorsbank übertragen, wo die Tax-Voucher nichts kosten.
Ich meine, diese Direktbanken kassieren für heutige Verhältnisse doch eh schon viel zu hohe Ordergebühren - da muss doch ein unkomplizierter DIN A4 Zettel gratis dabei sein! Diese Fälle gibt es ja, und neben der Consorsbank gibt es die Tax-Voucher noch kostenlos bei der ING, Deutsche Bank, Postbank, Maxblue und 1822direkt (Aufzählung nicht vollständig).
Im Internet ist aber auch zu lesen, dass einige Sparkassen bis zu 25 € pro Voucher verlangen. Bei der DKB kostet die Ausstellung eines Tax-Vouchers 11,90 €, und bei anderen Banken sollen es 20 € sein.
Beim Smartbroker, der keine Direktbank, sondern ein Neobroker ist, gibt es die Tax-Voucher auch kostenlos. Das dürfte dann die insgesamt günstigste Lösung sein, wenn man die Gebühren für Kauf und Verkauf ebenfalls in die Rechnung einbezieht.
Update 10.09.2024: Beim Nachfolger Smartbroker+ kosten Tax-Voucher leider 25 € pro Stück!
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Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Erstellung des Erstattungsformulars
Für ein besseres Verständnis arbeite ich in diesem Artikel mit sehr vielen Bildern. Jedes Bild ist durch Anklicken vergrößerbar.
Registrierung
Wenn du wie ich das erste Mal das neue Antragsverfahren über das ePortal beginnst, musst du dich zunächst registrieren.
👉 zum ePortal der Eidgenössischen Steuerverwaltung
Im Feld "Verrechnungssteuer" klickst du auf "Registrieren", woraufhin du einen "Account erstellen" kannst.
Bei der folgenden Registrierung werden folgende Daten abgefragt:
- Vorname
- Nachname
Dann musst du dein Passwort festlegen und die Nutzungsbedingungen akzeptieren und "weiter" klicken.
Dir wird ein Bestätigungscode an die angegebene E-Mailadresse gesendet, den du im nächsten Fenster eingeben musst. Im nächsten Schritt wird dir aus Sicherheitsgründen empfohlen, eine Zwei-Faktor-Authentisierung einzurichten. Du kannst diesen Schritt aber auch überspringen ("Später einrichten").
Für die Einrichtung einer Zwei-Faktor-Autorisierung kannst du entweder eine der dafür vorgesehenen gängigen Apps verwenden oder du entscheidest dich für das mTAN-Verfahren, welches dir die TANs zum Einloggen aufs Mobiltelefon schickt.
Nach dem ersten Log-in müssen 3 Sicherheitsfragen ausgewählt und beantwortet werden, bevor du die Nutzungsbedingungen akzeptieren musst.
Für die Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer (dafür machen wir das Ganze ja) musst du dich nun noch separat registrieren. Außerdem kann man sich dort als Vertreter einer rückerstattungsberechtigten Person registrieren.
Es wird abgefragt, ob man hier als "Natürliche Person" oder "Juristische Person" agiert, und anschließend müssen noch einige persönliche Daten eingetragen werden.
- Vorname
- Nachname
- Adresse (Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, Land)
- Geburtsdatum
- Steuerliche Identifikationsnummer
- Referenz (falls du früher schon mal in Kontakt mit der schweizerischen Steuerverwaltung standest)
Mit dem Ausfüllen dieser Felder ist die Registrierung dann endlich abgeschlossen. Das war auch schon das Zeitintensive an der Angelegenheit. Aber das ist ja nur beim ersten Mal nötig. Für weitere Rückerstattungen in der Zukunft musst man sich nur noch einloggen, und dann geht es genau an der Stelle weiter, die ich als nächstes bespreche.
Anträge Übersicht
Man gelangst nun in die Rubrik "Anträge Übersicht". Da du dich gerade erst registriert hast, gibt es dort noch keine Anträge. Du möchtest nun aber einen Antrag stellen und klickst oben rechts auf "+ NEUER ANTRAG".
1. Allgemeine Angaben
Hier sind nun die Jahre auszuwählen, für die man aktuell die Erstattung beantragen möchte. Zur Erinnerung: Dieses elektronische Verfahren geht erst ab dem Dividendenzahlungsjahr 2020, und es können immer nur maximal 3 Jahre zusammengefasst werden.
Perfekt für mich! Denn ich habe wie bereits erwähnt für die Jahre bis einschließlich 2019 meine Erstattungen beantragt und erhalten. Nun kann ich hier mit dem neuen Verfahren die Jahre 2020, 2021 und 2022 abhandeln. Entsprechend habe ich die Haken in der Maske gesetzt (wenn auch im Screenshot noch nicht zu sehen).
Man wird darauf hingewiesen, dass sich die ausgewählten Jahre nicht mehr ändern lassen, weswegen man sie noch einmal auf ihre Richtigkeit überprüfen sollte, bevor man fortfährt.
Anschließend wird man gefragt, ob man zum Zeitpunkt der erfassten Fälligkeiten im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens in seinem Wohnort ansässig war. Etwas merkwürdig finde ich, dass hier nach dem Ort und nicht nach dem Land gefragt wird. Am Ende geht es wahrscheinlich darum, dass man zu der Zeit in Deutschland steuerlich ansässig war. Mein Wohnort liegt in Deutschland, und der hat sich in den Jahren, für die ich den Antrag stelle, nicht geändert. Ich bestätige mit "Ja".
2. Vermögenswerte
Hier geht es nun darum einzutragen, von welchen Dividendenzahlungen man die einbehaltene Quellensteuer zurückfordert. Dazu muss zuerst der Aktienname erfasst werden, diese Eingabe erfolgt über den Button
"+ NEUER VERMÖGENSWERT".
Danach wird abgefragt, um welche Art von Vermögenswert es sich handelt. In den meisten Fällen wird das ein "Wertpapier" sein - so auch bei mir, und ich klicke in das entsprechende Feld.
Dann gibt man das betreffende Jahr an und sucht die Aktie, indem man beispielsweise die ISIN in das dafür vorgesehene Feld eingibt. Die ISIN habe ich einfach aus meiner vorher zurechtgelegten Dividendenbescheinigung rauskopiert. Wenn man danach auf "SUCHE" klickt, erscheint darunter eine Zeile mit der gesuchten Aktie, die ich nun über den entsprechenden Button "AUSWÄHLEN" kann.
Im folgenden Fenster war dann schon das meiste vorausgefüllt, ich musste lediglich noch das Kaufdatum (dem Kaufbeleg zu entnehmen) und die Anzahl der Nestlé Aktien, die ich in dem Jahr, um das es gerade geht, besaß, eintragen. Das wiederum kann auf der Dividendenabrechnung abgelesen werden.
Das Portal rechnet mit den Angaben dann den Rückerstattungs-Betrag in Schweizer Franken aus und zeigt ihn an.
Genau diese Dividendenabrechnung für das entsprechende Jahr lade ich im nächsten Schritt in das ePortal hoch. In meinem Fall ist der Tax-Voucher wie gesagt Bestandteil der Dividendenabrechnung. Sollte das bei dir ein separates PDF sein, lädst du es anschließend ebenfalls über den selben Weg hoch.
Und jetzt stellen wir uns nochmal kurz vor, wir hätten 3 teuer bezahlte Tax-Voucher von der comdirect aus dem Briefkasten geangelt und müssen die nun ins ePortal hochladen... Klar, ein Scanner löst das Problem. Hat aber nicht jeder. Ich auch nicht. Ich erledige solche Scans mit einer Handy-App.
Funktioniert - aber ist schon wieder zusätzlicher und im Falle der Tax-Voucher unnötiger Aufwand. Gut, dass ich die Dividendenabrechnungen und die dazugehörigen Tax-Voucher automatisch von der Consorsbank als ein zusammengefügtes PDF ins Online-Postfach des Depots bekommen habe.
Ich ziehe das Dokument per Drag and Drop in das Portal und benötige dafür nur wenige Sekunden. Rausgesucht hatte ich die Dokumente ja schon vorbereitend (siehe oben).
Daraufhin erscheint die Meldung, dass der Vermögenswert angelegt ist.
Den Vorgang ab "+ NEUER VERMÖGENSWERT" wiederholt man so oft, bis man alle Aktien und alle Jahre, für die man eine Quellensteuererstattung in der Schweiz beantragen möchte, dem System hinzugefügt hat.
In meinem Fall siehst du im nächsten Bild die 3 Positionen, für die ich eine Erstattung beantrage. Durch die Dividendensteigerung bei Nestlé sind die erstattungsfähigen Beträge jedes Jahr etwas gestiegen. Insgesamt erhalte ich für die 3 Jahre 115,50 CHF zurück. Ganz grob entspricht auch dem Kurs in Euro, da der Wechselkurs aktuell fast 1 zu 1 beträgt.
Ich klicke auf "WEITER".
3. Fragen
Anschließend folgen 6 Fragen, die man per Mausklick mit "Ja" oder "Nein" beantworten muss.
- Waren Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeiten an den erfassten Vermögenserträgen nutzungsberechtigt?
- Haben Sie die erfassten Vermögenserträge für eigene Rechnung einkassiert?
- Handelt es sich bei den erfassten Vermögenswerten um Eigenbestände (Nostro / eigenes Wertschriftendepot) und nicht um Bestände von Drittbegünstigten?
- Waren die erfassten Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Ertragsfälligkeit Gegenstand von "Securities Lending and Borrowing"-Geschäften?
- Sind Sie für die erfassten Vermögenserträge in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig?
- Stammen die erfassten Vermögenserträge aus einer Erbschaft?
4. Zusätzliche Angaben - Zahlungsinformationen
Unter diesem Punkt musst du nun dein Zielkonto für die Zahlung der Erstattung aus der Schweiz angeben. IBAN, Name des Kontoinhabers, E-Mail und Telefonnummer sind einzutragen.
Wichtig zu wissen ist dazu, dass die eidgenössische Steuerverwaltung natürlich Schweizer Franken überweist. Der Empfang von Fremdwährungen kann je nach dem, wo man sein Konto führt, mit Gebühren verbunden sein!
Hier ist es also ratsam, im Vorwege zu eruieren, mit welchen Kosten bei einer solchen Gutschrift aus dem Nicht-Euro-Ausland zu rechnen sind. Der Betrag wird am Ende eh in Euro gutgeschrieben. Die empfangende Bank tauscht die ankommenden Franken automatisch in Euro um. Dabei entsteht auch schon mal ein kleiner Verlust durch den Währungstausch, aber dagegen kann man kaum etwas machen (es sei denn, man hat zufällig ein Fremdwährungskonto für Schweizer Franken bei der Bank). Einige Banken berechnen aber zusätzliche Gebühren für eine solche Gutschrift, bei der das Geld nicht in unserer Heimatwährung ankommt. Oder es werden "Fremdgebühren" belastet.
Diese Erfahrung habe ich selbst bei meinen früheren Erstattungen aus der Schweiz gemacht. Die comdirect langt auch hier wieder zu - mit 0,15 % vom Umsatz bzw. mindestens 1,50 € und maximal 10 € bleibt das aber einigermaßen im Rahmen.
Das aktuelle Preis-Leistungsverzeichnis der comdirect deckt sich da mit meinen Erfahrungen in der Vergangenheit. Eine eingehende Überweisung aus der Schweiz auf meinem Girokonto bei der comdirect kannst du auf dem nächsten Bild sehen.
Andere Banken rufen da weitaus mehr auf, wie ich in den entsprechenden Preis- Leistungsverzeichnissen verschiedener Banken entdeckt habe. Dazu kursieren Berichte von anderen Usern im Internet, bei denen auch verschiedene Gebühren von bis zu 20 € genannt werden.
Ich wollte nun also herausfinden, ob es für mich vielleicht auch günstiger als bisher bei der comdirect gehen könnte. Naheliegend war für mich ein Anruf bei der Consorsbank, wo ja auch meine Nestlé Aktien verwahrt werden.
Zu meiner Überraschung teilte mir die Dame am Telefon mit, dass außer die im Währungstausch enthaltenen Gebühren nichts extra berechnet wird. Im Preis- Leistungsverzeichnis der Consorsbank hatte ich nichts dazu gefunden. Vielleicht, weil sie dafür eben auch keine Gebühren erheben.
Anlass genug für mich, mein Girokonto bei der Consorsbank als Auszahlungskonto für die Erstattung anzugeben. Ich nehme es mal vorweg:
Hier stellte sich der Schock ein, als es zur entsprechenden Gutschrift auf dem Consorskonto kam. Satte 19,95 € Gebühren wurden abgezogen!
Ich habe dann nach 19,95 € im Preis-Leistungsverzeichnis der Consorsbank gesucht und bin tatsächlich fündig geworden.
Also definitiv selbst schuld, dass ich das dort vorher übersehen habe, aber die Aussage der Dame aus der Kundenbetreuung war auch definitiv falsch. Das gleiche Problem ist auch bei der Quellensteuererstattung für meine Mutter aufgetreten, für die ich den Prozess ebenfalls abgewickelt habe.
Selbstverständlich habe ich mich bei der Consorsbank wegen der falschen Aussage beschwert und konnte nach einigem Hin- und Her erreichen, dass uns eine der beiden Gebühren komplett erstattet wird und ich zusätzlich einen Freetrade erhalte.
Zwar kaufe ich keine Wertpapiere mehr bei der Consorsbank (viel zu teuer!), aber der Freetrade ist zeitlich unbegrenzt gültig und gilt auch für Verkäufe. Ich habe dort ja noch einige Positionen liegen. Für meinen letzten Teilverkauf von Airbus Aktien habe ich beispielsweise abartige 36 € Gebühren bezahlt. So passte das Kompensationsangebot für mich, und ich habe zugestimmt.
Beim nächsten Mal lasse ich die Erstattungen aus dem Ausland also wieder auf meinem Comdirect Konto für 1,50 € gutschreiben. Das ist dann die eindeutig günstigere Variante!
Merke:
1. Taxvoucher bei der Comdirect übertrieben teuer und bei der Consorsbank kostenlos!
2. Auslandsgutschriften (Fremdwährungen) bei der Consorsbank übertrieben teuer und bei der Comdirect "human".
5. Daten überprüfen
Man hat dann die Möglichkeit, alle gemachten Angaben noch einmal zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Mit einem Klick auf "ERSTELLEN" generiert sich mein Antrag auf Erstattung der Quellensteuer im PDF-Format.
6. Abschluss - Drucken & versenden
Ich lade den Antrag runter und drucke ihn doppelt aus. Wer einen Ausdruck für sich selber haben möchte, druckt einmal mehr. Mir persönlich reicht das PDF für mein Archiv auf der Festplatte.
Ein Exemplar behält mein Wohnsitzfinanzamt, und eines muss ich an die eidgenössische Steuerverwaltung in Bern schicken, um die Erstattung zu erhalten.
Die ausgedruckten Anträge müssen mit Ort, Datum und Unterschrift vom Antragsteller versehen und dem Wohnsitzfinanzamt vorgelegt werden, welches Angaben zum Wohnsitz und der individuellen Besteuerung bestätigen muss. Das Feld für die Bestätigung befindet sich (in meinem Fall) auf Seite 1 des Antrages und sieht folgendermaßen aus:
Da ich mein Wohnsitzfinanzamt in wenigen Minuten zu Fuß erreichen kann, bin ich dort persönlich vorbeigegangen und habe mir die Bestätigung abgeholt. Inklusive Wartezeit hat das im Amt selbst in meinem Fall keine 5 Minuten gedauert. Der Postweg funktioniert aber auch recht schnell (Erfahrungswert meiner Mutter in einer anderen Stadt).
Ein komplett ausgefüllter Antrag mit meiner Unterschrift und der Bestätigung meines Finanzamtes geht auf dem Postweg an die eidgenössische Steuerverwaltung mit folgender Adresse:
Eidgenössische Steuerverwaltung:
Hauptabteilung Direkte Bundessteuer,
Verrechnungssteuer, Stempelabgaben
Eigerstraße 65
3003 Bern
CH - Schweiz
Über einige südeuropäische Länder liest und hört man oft, dass die Rückerstattung dort einbehaltener Quellensteuer eine Farce sein soll. Bearbeitungszeiten bis zum Sankt Nimmerleinstag...
Über die Finanzbeamten in der Schweiz kann ich bisher nur positive eigene Erfahrungen weitergeben. Die Bearbeitung meiner Anträge (und die meiner Mutter) ging immer relativ schnell, und nach wenigen Wochen erhielt ich die Erstattung auf dem von mir angegebenen Konto.
Die Erstattung aus der Schweiz
Am Freitag, den 14.04.2023 habe ich den Brief in die Post gegeben, und am Dienstag darauf hatte ich bereits die Mitteilung aus dem obigen Bild erhalten! Eine Notification-Mail habe ich an meine E-Mailadresse erhalten, und das eigentliche Schreiben konnte ich im ePortal lesen.
Das ging also extrem schnell, und am 03.05. hatte ich das Geld auf dem Konto.
Die Beantragung lohnt sich nicht immer!
Je nach persönlicher Konstellation lohnt sich der ganze Prozess nicht oder kaum.
Nehmen wir an, du hast 35 Nestlé Aktien (die Hälfte von meinem realen Beispiel oben) und damit einen Erstattungsanspruch von 57,75 CHF (entspricht aktuell etwa 58,45 €) für die letzten 3 Ausschüttungen.
Um in den Genuss dieser Zahlung zu bekommen benötigst du aber 3 Tax-Voucher für je 17,73 € (Beispiel comdirect, siehe oben), Porto für den Brief an das Wohnsitzfinanzamt 1 € (Kompaktbrief, weil 6 Seiten), Brief an die eidgenössische Steuerverwaltung 1,70 € Kompaktbrief international), 1,50 € Gutschrift einer Auslandsüberweisung auf dem Girokonto (Beispiel comdirect).
Da summieren sich die Kosten auf 57,39 €. Deine Arbeitszeit ist dann noch nicht eingerechnet, und du hättest am Ende nur etwas mehr als 1 Euro aus der Erstattung übrig.
Dank dieses Artikels weiß du nun aber, wie du deine persönliche Situation dahingehend verändern kannst, dass die größten Kosten im Rahmen der Quellensteuererstattung aus der Schweiz entfallen. Dann ist die Erstattung eine schöne Zusatzdividende!
Passive Quellensteuererstattung?
Viele Banken und Broker bieten ihren Kunden auch an, sich um die Erstattung der Quellensteuer oder eine sogenannte Vorabbefreiung zu kümmern. Natürlich nicht aus reiner Nächstenliebe. Sie lassen sich das in unterschiedlicher Höhe vergüten.
So etwas ist ja immer nur ein Angebot und jeder kann für sich entscheiden, ob er das in Anspruch nimmt. Für die Erstattung aus der Schweiz kann man sich das meiner Meinung nach auf jeden Fall sparen und selber machen.
Für andere Länder kann es durchaus Sinn ergeben, das machen zu lassen und dafür etwas zu bezahlen.
Dabei denke ich z. B. an Frankreich und Kanada. Die DKB bietet die Vorabbefreiung (3 Jahre gültig) für vertretbare 11,90 € an. Lisa von Aktiengram hat ihre Anleitung "Quellensteuer aus Frankreich auf 12,8 % reduzieren" ins Netz gestellt, und bei Divantis kann man im Artikel "So sieht das also aus mit der kanadischen Quellensteuer" und in den dazugehörigen Kommentaren erfahren, dass es wohl auch Lösungen für eine kostenlose Vorabbefreiung gibt.
Das Angebot deiner Bank kannst du einfach googlen:
Doppelbesteuerungsabkommen Vollmacht "Name der Bank"
oder
Vollmacht zur Vorabbefreiung ausländischer Quellensteuer "Name der Bank"
Im nachfolgenden Bild kannst du die Preise der comdirect sehen:
Ein sinnvolles Angebot gibt es diesbezüglich von einigen Banken insofern, als dass sie im Vorhinein abwägen, ob es sich für den Kunden lohnt, eine Erstattung zu beantragen, wenn die Gebühren dabei berücksichtigt werden. Du erteilst der Bank grundsätzlich die Vollmacht, aber sie wird nur tätig, wenn am Ende auch für dich noch etwas dabei herauskommt. So kann es zumindest nicht vorkommen, dass man 14,98 € zurückfordert und dafür 25 € Gebühren an die Bank bezahlen muss. Dann würde man unter dem Strich draufzahlen und nur die Bank verdienen, und das ist in der Variante eben ausgeschlossen.
Siehe folgender Screenshot von der comdirect Homepage:
Fazit Quellensteuererstattung Schweiz
Ich habe die Beantragung eine Weile vor mir hergeschoben, weil ich an das alte, mir bekannte Verfahren gedacht habe. Da machen dann plötzlich Dinge wie der Frühjahrputz mehr Spaß.
Als ich mich dann überwinden konnte, loszulegen, war ich angesichts des neuen elektronischen Verfahrens angenehm überrascht, und das Ganze ging gut von der Hand.
Ich hatte es in den letzten Jahren aktiv vermieden, weitere Dividenden-Aktien aus der Schweiz zu kaufen und mit dem Gedanken gespielt, das Erstattungsverfahren bleiben zu lassen und damit auf die Erstattung zu verzichten. Einfach weil ich keinen Bock auf diesen bürokratischen Akt hatte.
Diese Hürden sind nun komplett abgebaut. Wenn es sich ergibt, würde ich auch wieder Aktien aus der Schweiz kaufen, und natürlich werde ich nun weiterhin alle 3 Jahre die Erstattung der Quellensteuer aus der Schweiz beantragen. Es ist überhaupt nicht schwierig und ziemlich fix: Leicht verdientes Geld!
Ich zähle nochmal die Vorteile auf:
- der komplette Antragsprozess ist auf Deutsch durchführbar
- größtenteils online durchführbar
- die 3 letzten Jahre können in einem Antrag zusammengefasst werden
- Aufgrund des hohen erstattungsfähigen Anteils von 20 % lohnt es sich eher als in anderen Ländern
Nachteil:
Die Beantragung lohnt sich nicht für jeden (siehe oben).
Sollte der Nachteil bei dir nicht zutreffen, lautet meine Empfehlung:
Einfach mal machen und "Zusatzdividende" kassieren!
Aufbau eines Hochdividenden-Depots
Schon lange halte ich Dividenden-Einnahmen für die einzige Möglichkeit, wirklich ein fast passives Einkommen zu erzielen. Ich hatte auch angekündigt, dass ich diese Möglichkeit noch mehr für mich nutzen möchte. Wie ein Blick auf das Dividenden-Tachometer auf meiner Startseite verrät, läuft es bei mir auch so schon alles andere als schlecht, was das Kassieren von Dividenden angeht, aber da geht definitiv noch mehr! Dabei soll aber auch eine gewisse Qualität und Diversifikation nicht auf der Strecke bleiben. Auch Themen wie die Quellensteuer sollten beachtet werden.
Ich habe die freaky finance Lounge Mitglieder befragt, und auch dort herrscht reges Interesse an Dividenden oberhalb der 5 % Marke. Wir nutzen nun also die aktuelle Marktphase und lassen ein freaky finance Lounge Hochdividenden-Depot entstehen. In unserem Kick-off Zoom-Call haben wir die zu berücksichtigenden Parameter für Ein- und nötigenfalls auch Ausstiege diskutiert und festgelegt. Der weitere Austausch findet im Mitgliederbereich und in weiteren regelmäßigen Zoom-Sessions statt.
Selbstverständlich kann jederzeit noch dazugestoßen und eine Mitgliedschaft erworben werden. Die Sessions zeichne ich auf. Neue Mitglieder erhalten Zugang zu den Aufzeichnungen.
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Auch der Spaß kommt dort nicht zu kurz. Wir freuen uns über weitere Mitglieder, und ich möchte dich herzlich einladen, dabei zu sein. Auch die lieben Blogger-KollegInnen dürfen sehr gerne dazukommen und die Gruppe bereichern!
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Kommentar schreiben
Andreas (Sonntag, 04 Juni 2023 00:10)
Ich hab das Verfahren dieses Jahr auch durchlaufen. Bei IBKR hat mich der Tax Voucher leider auch ca. 15 EUR gekostet.
Ansonsten habe ich beim Anschreiben an das dt. FA reingeschrieben, dass sie doch bitte den gestempelten Antrag direkt in die Schweiz schicken möchten. So hab ich mir die Postlaufzeit zurück zu mir sowie die Portokosten in die Schweiz gespart. Hat einwandfrei funktioniert.
Als Konto für die Erstattung hab ich mein Revolut Konto angegeben (LT IBAN). Dort gehen dann auch die CHF ein und werden gar nicht umgerechnet, da man ja dort x Währungen parallel führen kann. Hat auch einwandfrei funktioniert. Die CHF hab ich dann zum Intradaykurs selbst zurückgetauscht.
Vincent (Dienstag, 06 Juni 2023 10:15)
Hallo Andreas,
danke für das Teilen deiner wertvollen Erfahrungen!
Dass das Finanzamt die Unterlagen auf Anfrage direkt nach Bern schickt, habe ich zwar schon einmal gelesen, aber ich habe dem Braten nicht so recht getraut. Außerdem war ich ja persönlich beim FA. Da wäre es wahrscheinlich etwas merkwürdig gewesen, wenn bei der Gelegenheit darum gebeten hätte, die Zettel für mich in die Schweiz zu schicken. Man könnte zwar argumentieren, dass es egal sei, ob das FA die Unterlagen zurück an den Antragsteller oder an die schweizerische Finanzbehörde schickt aber ein Brief in die Schweiz ist etwas teurer als innerhalb Deutschlands. Wie auch immer - für diejenigen, die Ihre Anträge per Brief ans deutsche FA schicken ist es eine tolle Möglichkeit, das Porto in die Schweiz zu sparen. Also einfach versuchen - im Worst Case schicken sie es eben nicht in die Schweiz, sondern zurück an den Absender und dann kann man es ja immer noch selber in die Schweiz schicken.
Revolut nutze ich nicht aber auch hier ein guter Vorschlag, wie man die Gebühr für eine Auslandsgutschrift (Fremdwährung) vermeiden kann.
Die 1,50 € bei der Comdirect finde ich noch akzeptabel aber bis zu 20 oder 25 € bei anderen Banken ist natürlich Wucher! Schön, dass es auch komplett kostenlos geht.
Vielen Dank nochmal!
Beste Grüße
Vincent
Roland (Mittwoch, 20 Dezember 2023 23:12)
Lieber Vincent,
vielen Dank für diesen sehr informativen und hilfreichen Text. Eine kurze technische Frage - bitte entschuldige meine diesbezügliche Unkenntnis - :
Wenn ich das Formular der Schweizer Steuerverwaltung vor mir auf dem Bildschirm habe und die unter Downloads abgespeicherten pdf-Dateien in das entsprechende Feld per drag-and-drop hinziehen möchte, welchen Befehl gebe ich ein, dass die pdf-Dateien am Bildschirmrand erscheinen und in das Feld gezogen werden können ?
Für einen hilfreichen Rat wäre ich sehr dankbar, da ich mich in diesen Dingen nicht so gut auskenne.
Viele herzliche Grüße
Roland
Lisa (Mittwoch, 24 April 2024 09:27)
Moin Vincent,
vielen Dank für die ausführliche Anleitung! Ich sammle aktuell noch und werde dann vermutlich 2025 zum 1. Mal diesen Prozess für mich starten. (Aktuell habe ich meine CHF Aktien bei der DKB.)
Da komme ich sicher nochmal auf deine Anleitung zurück - danke!
Viele Grüße,
Lisa
lxbfYeaa (Sonntag, 05 Mai 2024 02:21)
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Rosangela (Montag, 06 Mai 2024 10:29)
Was soll man bei der untere Frage antworten? Letzte Jahr war es nicht dabei. Ich kann nicht nachvollziehen.
Waren die erfassten Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Ertragsfälligkeit Gegenstand von "Securities Lending and Borrowing"-Geschäften?
pHqghUme (Samstag, 11 Mai 2024 12:33)
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