Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet im Notfall das Amt, nicht die Familie
Wie du die Macht über Vermögens- und Lebensentscheidungen behältst
Den Vorzügen einer Vorsorgevollmacht bin ich früher gewahr geworden, als mir lieb war. Mein Vater hat seinen 60. Geburtstag nicht erlebt. Bevor er von seinen Leiden erlöst wurde, lag er fast ein Jahr lang halsabwärts gelähmt im Krankenhausbett, und der Krebs war auch zurückgekommen, um den geschwächten Körper endgültig aufzufressen. Sprechen konnte er ohne Kehlkopf auch nicht mehr wirklich.
Es reichte aber, sich mittels Kopfbewegungen verständlich zu machen, und so konnte eine Vorsorgevollmacht für uns Kinder erwirkt werden. Sowohl während seines Krankenhausaufenthaltes als auch nach seinem Ableben konnten wir dank der Vollmacht alles völlig problemlos regeln.
Bereits vor einigen Jahren habe ich meiner Tochter für den Fall der Fälle die Vorsorgevollmacht und meine Patientenverfügung gegeben. Seit der Lektüre des Buchs "Über Geld nachdenken"* weiß ich aber, dass ich da noch etwas nachbessern muss. Man lernt nie aus!
Wie bereits in meinem Artikel über die Finanzbuchvorstellung des Monats August erwähnt, hat mich das Buch nicht nur wegen dieser Vorsorgethemen begeistert. Inzwischen bin ich mit dem Autor in Kontakt, und dankenswerterweise hat er auf meinen Wunsch den heutigen Gastartikel zum Thema Vorsorgevollmacht verfasst.
In der Finanzszene sind wir sehr auf den Vermögensaufbau fixiert und vergessen dabei leicht solch wichtige flankierende Maßnahmen wie das Ausstellen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht. Über letztere klärt mein heutiger Gastautor Herr Dr. Braun im weiteren Verlauf dieses Beitrages detailliert auf. Los geht's!
Der blinde Fleck
Wenn ich mich heute mit Menschen über ihre finanzielle Lebensplanung unterhalte, kann ich fast wetten, dass ich früher oder später auf einen klassischen blinden Fleck stoßen werde.
Egal, wie gut informiert, gebildet oder vermögend: Nur ein Bruchteil meiner Gesprächspartner hat eine (gültige) Vorsorgevollmacht! Das ist rational überhaupt nicht zu erklären, da eine Vorsorgevollmacht eigentlich ein "No-Brainer" ist, nicht viel Geld kosten muss, aber umgekehrt das Fehlen einer Vorsorgevollmacht im Ernstfall desaströse Auswirkungen auf die eigene Lebensqualität haben kann, nein, haben wird!
Nicht sexy, aber unheimlich wichtig!
Keine Vorsorgevollmacht zu haben, ist ungefähr genauso schlau, wie unangeschnallt über die Landstraße zu donnern.
Warum also haben nur rund 5 % der Deutschen eine solche Vollmacht?
Einmal kennen viele die Problematik gar nicht oder glauben, dass ihr Status als Ehemann oder Ehefrau ausreicht, um den anderen zu vertreten. Oder sie kennen die Thematik, tun aber nichts. Es macht keinen Spaß, sich mit Horrorszenarien zu beschäftigen und darüber nachzudenken, was passieren soll, falls man einmal zwischen Leben und Tod hängen bleiben sollte.
Die Vorsorgevollmacht ist damit ähnlich wie ein Krebsvorsorgetermin ‒ ein Thema, das man gerne verschiebt. Im Regelfall kümmern sich Menschen um so etwas erst dann, wenn es einen ähnlichen Schicksalsschlag im näheren Umfeld gab. Dabei ist gerade im höheren Alter die Wahrscheinlichkeit, irgendwann dement und damit geschäftsunfähig zu werden, immens hoch: Ab 80 Jahren liegt die Quote von Demenzerkrankungen bei über 15 %, ab 85 bei über 25 % (Quelle).
Oft fehlt der Anstoß
Um die Lücke zwischen Wissen und Tun zu schließen, braucht es manchmal nur einen kleinen Anstoß oder ein gutes Gespräch. Aber bei Gesprächen über Unfälle, Tod und schwere Krankheit sind wir genauso inkompetent wie bei Gesprächen über Geld. Wer soll uns also anstupsen? Wer soll ungefragt auf Sie zukommen, um Sie auf etwas anzusprechen, an was Sie nicht denken (wollen) und was ziemlich unangenehm ist? Und wer soll dann regelmäßig nachbohren, ob Sie das jetzt endlich erledigt haben?
Anwälte und Notare, deren Gebiet das ist, gehen nicht aktiv auf ihre Mandanten zu. Eigentlich wäre ja Ihr Versicherungsmakler zuständig – er sollte Sie ja rundum absichern. Oder der Berater in Ihrer Bank: Seine Aufgabe wäre es doch, dafür zu sorgen, dass Ihre Finanzen keine offene Flanke haben. Aber dass Menschen, die für den Produktverkauf trainiert sind, sich um dieses Thema kümmern, dass sie dazu überhaupt gesprächsfähig sind – das glauben Sie ja wohl nicht im Ernst, oder?
Dem Schicksal zuvor kommen
Damit Sie nicht darauf warten müssen, dass ein Schicksalsschlag im näheren Umfeld Sie wachrüttelt, möchte ich im Folgenden eine Geschichte mit Ihnen teilen, die mir seit nun mittlerweile acht Jahren nachgeht. Als ich Michael damals kennenlernte, war er von einem schweren Schicksalsschlag gezeichnet.
Der Vater von zwei Grundschulkindern war zwei Jahre zuvor gemeinsam mit seiner Frau mit dem Motorrad schwer verunglückt. Er kam mit ein paar Brüchen davon. Doch seine Frau war seitdem ein Pflegefall: an den Rollstuhl gebunden und kognitiv schwer eingeschränkt.
Ich mochte diesen Menschen sofort: die Art, wie er über die kleinen Fortschritte seiner Frau berichtete, wie er sein berufliches Leben umorganisiert hatte, um mehr Zeit für die Kinder zu haben, dass er seine Frau mit immensem Aufwand daheim pflegte, und vor allem, dass er nicht fortlaufend mit seinem Schicksal haderte, sondern versuchte, das Beste für seine Frau und die Familie zu erreichen.
Die Familie hatte aufgrund des gefährlichen Hobbys finanziell gut vorgesorgt. So war Geld zum Glück die geringste Sorge. Aus einer Unfallversicherung bekam Michaels Frau einen fast siebenstelligen Betrag, dazu kam eine zusätzliche monatliche Rente.
Nur eines hatten die beiden übersehen: Sie hatten sich nicht gegenseitig bevollmächtigt, im Fall eines Falles für den jeweils anderen entscheiden zu können. Sie hatten es schlicht und ergreifend nicht gewusst.
Abhängigkeiten vermeiden
Die Folge war, dass über jede Ausgabe Buch geführt und Rechenschaft abgelegt werden musste. Bevor eine finanzielle Entscheidung getroffen werden konnte, musste Michael das im Vorfeld mit einem Betreuer, den das Amtsgericht ernannt hatte, absprechen. Vom teuren Hightech-Rollstuhl bis zum behindertengerechten neuen Auto - nicht Michael, sondern der Betreuer entschied, ob die Ausgabe auch sinnvoll war.
Völligen Stilstand gab es dann beim Thema Kapitalanlage: Etwa als er eine Immobilie kaufen wollte. Jetzt musste zusätzlich zum Betreuer noch ein Verfahrenspfleger ernannt werden. Es ging schließlich um viel Geld, so dass auch der Betreuer nochmal einen Kontrolleur an die Seite gestellt bekommen musste. Die Folge: Egal, ob Michael eine barrierefreie Wohnung für die Eigennutzung oder ein anderes Objekt als Investition erwerben wollte: Bis alle Bedenken überhaupt formuliert waren, war das jeweilige Objekt schon längst nicht mehr am Markt.
Kein Wunder, dass Michael die Formulare, Eingaben, Bedenken, das permanente sich In-die-Länge-Ziehen als Schikanen wahrnahm. Dass wir trotz mehrerer Anläufe und bester Argumente keine Chance hatten, eine noch so rationale und konservative Anlagestrategie durchzusetzen, versteht sich rückblickend fast von selbst. Mehr als Festgelder und Anleihen - also einen sicherer Kaufkraftverlust ‒ war für den vom Amt bestellten Herren nicht vorstellbar.
Der Betreuer, also die Person, die eigentlich dafür bezahlt wurde, die Interessen von Michaels Frau durchzusetzen, sorgte so dafür, dass sich das Vermögen von Michaels Frau kampflos der Inflation ergeben musste. Mit der Folge, dass die Versorgungsqualität seiner Mandantin dauerhaft deutlich absinken würde.
Warum? Ein Berufsbetreuer hat oft viele Dutzend zu Betreuende. Da gibt es meist keine Individualität, sondern alles ist 08/15. Naturgemäß hat der Betreuer dabei zwei Ziele: so wenig Arbeit wie möglich und den Rücken an die Wand bekommen. Das heißt konkret, vor allem nichts genehmigen, das irgendwie mit Risiken zu tun haben und später Ärger machen könnte. Also lieber Nein als Ja sagen, zumindest aber sich endlos absichern. Was für Michael und potenziell auch für Sie ein geliebter Mensch ist, ist für ihn einfach einer von vielen Fällen.
Aufbau der Vorsorgevollmacht
Am Ende ist das Ganze kein Hexenwerk. Eine Vorsorgevollmacht teilt sich in einen medizinischen und einen juristisch-finanziellen Teil, für die Sie auch unterschiedliche Personen einsetzen können.
Im juristisch-finanziellen Teil ermächtigen Sie den Bevollmächtigten, Ihre Post und E-Mails zu lesen sowie rechtswirksam zu beantworten und Sie gegenüber Behörden und vor Gericht zu vertreten. Er darf für Sie Mietverträge abschließen und, wenn Sie das so regeln, auch über Ihren Aufenthaltsort bestimmen. Darüber hinaus kann er sämtliche Vermögensangelegenheiten für Sie klären ‒ von der Geldanlage über die Kreditaufnahme bis zu Überweisungen und dem Zugang zu Ihrem Safe.
Im medizinischen Teil entbinden Sie erst einmal Ärzte und nichtmedizinisches Pflegepersonal von der Schweigepflicht gegenüber dem Bevollmächtigten. Dieser kann dann entscheiden, welche Behandlung Sie bekommen, egal, ob stationär oder ambulant. Wenn Sie eine Patientenverfügung haben, können Sie den Bevollmächtigten explizit autorisieren, diese durchzusetzen. Aber auch wenn so eine Patientenverfügung nicht vorliegt, kann der Bevollmächtigte Ihren mutmaßlichen Willen durchsetzen.
Er kann, wenn Sie ihn dazu ermächtigt haben, zum Beispiel eine Behandlung verweigern, selbst wenn das zu Ihrem Tod führt, etwa wenn Sie künstlich ernährt werden und auch langfristig davon auszugehen ist, dass Sie nicht mehr das Bewusstsein zurückerlangen. Bei entsprechender Konstruktion der Vollmacht geht das so weit, dass die Person Ihres Vertrauens Sie potenziell auch in die Psychiatrie zwangseinweisen und darüber entscheiden kann, ob Sie notfalls Psychopharmaka bekommen oder fixiert werden.
Gruselig, oder? Kein Wunder, dass viele Menschen dem Thema aus dem Weg gehen. Ich muss zugeben, dass ich geschluckt und meiner Frau noch einmal tief in die Augen geschaut habe, insbesondere, als mir damals der Notar den letzten Punkt vorgelesen hat. Dennoch: Im Falle eines Falles wird definitiv jemand anderes für Sie all diese beängstigenden Entscheidungen fällen. Es liegt an Ihnen, zu entscheiden, wer das sein soll ‒ ein geliebter Mensch oder Vertrauter oder ein gerichtlich bestellter Betreuer, für den Sie nur ein Fall sind.
Auswahl der Bevollmächtigten
Wenn Ihnen die Vorsorgevollmacht trotzdem immer noch nicht geheuer ist, können Sie als Minimallösung über eine sogenannte Betreuungsverfügung zumindest die Person bestimmen, die ein Amtsgericht als staatlich kontrollierten Betreuer einsetzt. Ich persönlich würde dem Menschen, dem ich zumute, sich um mich zu kümmern, wenn ich es am dringendsten brauche, keine Steine in den Weg legen – aber unterm Strich ist eine Betreuungsverfügung sicher besser als gar nichts.
Wie setzen Sie die Vorsorgevollmacht um? Der schwerste Punkt ist sicher die Wahl eines geeigneten Bevollmächtigten. Während der Dreh- und Angelpunkt natürlich Vertrauen ist, sollten Sie ein paar weitere Aspekte mit auf dem Radar haben: Ist die Person überhaupt in der Lage, die Aufgabe dauerhaft zu übernehmen?
Wenn Ihre Kinder gerade erst volljährig geworden sind, können sie insbesondere von den juristischen und administrativen Themen überfordert sein. Wenn Sie selbst 73 sind und Ihr Partner ist fünf Jahre älter, ist das auch keine dauerhaft belastbare Lösung. Ihrem besten Freund würden Sie Ihr Leben anvertrauen, er ist aber Partner einer Unternehmensberatung und hat nie Zeit, oder aber er ist ein ziemlicher Chaot? Beides keine guten Konstellationen. Und denken Sie daran für den Fall eines Falles einen Ersatzbevollmächtigten zu definieren.
Wenn es darum geht, Ihren medizinischen Willen durchzusetzen, sollten Sie sich außerdem die Frage stellen, ob der oder die Bevollmächtigte die nötige Härte und Entschlossenheit hat, Ihren Willen durchzusetzen. Im Ernstfall lebensverlängernde Maßnahmen zu unterbinden, ist eine immense moralische und psychische Belastung.
Insbesondere im medizinischen Kontext sollten Sie auf keinen Fall zwei oder mehr Menschen gleichberechtigt bevollmächtigen. Wenn Sie – was durchaus sinnvoll ist – mehrere Kinder gleichzeitig einsetzen, sollten Sie im Innenverhältnis eine klare Rangfolge definieren und Ihren Kindern auch erklären, warum Sie das so gemacht haben. Sonst führen unterschiedliche Auffassungen zu Entscheidungsunfähigkeit, jahrelangem Rechtsstreit und entzweiten Familien.
Umsetzung
Wenn Sie das geklärt haben, müssen Sie das Ganze schriftlich fixieren. Die unkomplizierteste und preiswerteste Lösung ist, dass Sie einfach das Standardformular des Bundesjustizministeriums nehmen. Auf alle Fälle sollten Sie auch mit dieser „selbst gemachten“ Vorsorgevollmacht noch zum Notar, um Ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen – das kostet einen zweistelligen Betrag.
Das Risiko eines Totalschadens, weil jemand Ihre Unterschrift im Nachhinein nicht anerkennt, sollten Sie in keinem Fall eingehen. Bankvollmachten sollten Sie trotzdem möglichst separat noch auf den Formularen der jeweiligen Bank erteilen. Das ist zwar, wenn die Unterschrift notariell beglaubigt ist, juristisch nicht nötig, erspart aber sinnlose Diskussionen mit regelmäßig überforderten Bankmitarbeitern.
Auch wenn Sie Immobilienbesitz haben, brauchen Sie einen Notar. Denn Immobiliengeschäfte, aber auch jede Form von Kreditaufnahme sowie die Eintragung der Belastung ins Grundbuch können sonst mit Ihrer Vorsorgevollmacht nicht abgedeckt werden. Gleiches gilt für Gesellschaftsanteile und deren Belastung oder Übertragung mit Blick auf das Handelsregister.
Ich persönlich würde so oder so zum Notar zu gehen und habe das auch so gehandhabt. Mit der Vollmacht sind einfach zu viele tiefgreifende Konsequenzen verbunden. Meiner festen Überzeugung nach ist die wichtigste Frage bei finanziellen Entscheidungen immer: „Gewinne ich durch den Schritt an Lebensqualität?“
Die Vorsorgevollmacht regelt nicht nur einen Ernstfall, sie trägt auch maßgeblich zum inneren Frieden bei. Eine notarielle Urkunde, die Möglichkeit, eine Fachfrau mit Fragen zu löchern, sowie das Wissen, alles abgedeckt und nichts übersehen zu haben, leisten das einfach besser als ein Zettel aus dem Internet.
Risiken und Nebenwirkungen
Eine Vorsorgevollmacht ist nicht frei von Nebenwirkungen, und es existiert ein gewisses Missbrauchsrisiko. Sie können das nie ganz verhindern. Keine zu haben, ist aber sicher das größere Risiko. Eine Vorsorgevollmacht sollte meiner Überzeugung nach jeder haben – denken Sie hier für den Fall eines Falles auch an Ihre volljährigen Kinder.
Alles Liebe
Ihr Nikolaus Braun
P. S.: Mehr zum Thema, wie Sie in Geldangelegenheiten klug entscheiden, gelassen bleiben und Lebensqualität gewinnen, erfahren Sie in meinem Buch Über Geld nachdenken, das Sie online über Hugendubel, Thalia, Amazon* oder bei der Buchhandlung Ihres Vertrauens erwerben können.
Oder Sie abonnieren den Blog der Neunundvierzig Honorarberatung.
Über den Autor
Dr. Nikolaus Braun ist mit seinem Sozius Stefan Heringer Gründer der Neunundvierzig Honorarberatung. Ihre Kernkompetenz ist die langfristige Begleitung ihrer Mandanten rund um die Frage, wie Vermögen Lebensqualität schaffen kann. Als Vermögensverwalter der Deutschen Wertpapiertreuhand steht er für finanzwissenschaftlich informierte Anlagestrategien.
Nikolaus Braun ist Autor des Finanzratgebers "Über Geld nachdenken. Klug entscheiden, gelassen bleiben, Lebensqualität gewinnen"*.
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Update 01.05.2023:
Herr Braun hat mit "Geld oder Leben"* ein weiteres Buch geschrieben, welches in eine ähnliche Richtung zielt.
In 30 Geldgeschichten aus dem echten Leben öffnet er seinen wertvollen Erfahrungsschatz rund um die Themen Finanzplanung, Besitz und Reichtum. Mal komisch, mal grotesk, mal als Romanze, mal als Tragödie, laden die wahren Anekdoten dazu ein, die eigenen Haltungen und Denkmuster zu hinterfragen, und vermitteln ganz nebenbei das Einmaleins zu einem glücklichen und selbstbestimmten Umgang mit Geld.
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Titelbild: © Vermögens Akademie, pixabay.com © streetsmarts (CC0 Creative Commons; bearbeitet von V. Willkomm)
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Dagoberts Nichte (Freitag, 29 Oktober 2021 22:41)
Sehr wichtiges Thema, danke für diesen Artikel!
Viele Grüße
Jenni